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Code de procédure pénale (CCP)

Art. 236 CCP de 2021

Art. 236 Code de procédure pénale (CCP) drucken

Art. 236

Exécution anticipée des peines et des mesures

1 La direction de la procédure peut autoriser le prévenu à exécuter de manière anticipée une peine privative de liberté ou une mesure entraînant une privation de liberté si le stade de la procédure le permet.

2 Si la mise en accusation a déjà été engagée, la direction de la procédure donne au ministère public l’occasion de se prononcer.

3 La Confédération et les cantons peuvent prévoir que l’exécution anticipée des mesures soit subordonnée à l’assentiment des autorités d’exécution.

4 Dès l’entrée du prévenu dans l’établissement, l’exécution de la peine ou de la mesure commence et le prévenu est soumis au régime de l’exécution, sauf si le but de la détention provisoire ou de la détention pour des motifs de sûreté s’y oppose.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 236 Code de procédure pénale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210526Gewerbsmässiger Wucher etc. und WiderrufDigte; Schuldig; Beschuldigte; Digten; Schädigte; Geschädigte; Beschuldigten; Privatkläger; Sicht; Zwang; Zwangs; Schädigten; Instanz; Geschädigten; Zwangslage; Darlehen; Lichen; Vorinstanz; Richt; Finanziell; Kredit; Recht; Erhalte; Finanzielle; Staat; Recht; Sinne; Waltschaft; Fahre; Lichkeit
ZHUH160053Entlassung aus dem vorzeitigen Strafantritt Beschwerde; Entlassung; Beschwerdegegner; Bedingte; Vollzug; Recht; Urteil; Freiheit; Verfügung; Gericht; Vorzeitig; Vorzeitige; Bedingten; Freiheitsstrafe; Kantons; Vorzeitigen; Bülach; Vorinstanz; Bezirks; Haftentlassung; Haftentlassungsgesuch; Entscheid; Beschwerdegegners; Bezirksgericht; Justizvollzug; Prognose; Vollzug
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2019.00300Zuständigkeit für Verlegungsgesuche eines strafprozessual InhaftiertenRecht; Verlegung; Vollzug; Untersuchung; Untersuchungs; Prozessual; Verfahrens; Zuständigkeit; Vollzugs; Verfahrensleitung; Verlegungsgesuch; Beschwerde; Sicherheitshaft; Behandlung; Verfahren; Person; Prozessualen; Entscheid; Zuständig; Behörden; Rechtsmittel; Verwaltungsgericht; Inhaftierten; Anordnung; Vollzugsbehörde; Vollmacht; Kommentar; Verfahrens; Partei; Verlegungsgesuchs
SGIV-2017/149 PEntscheidBundesgericht Beschwerde erhoben. Das Bundesgericht hat die Beschwerde mit Urteil vom 16. August 2019 abgewiesen (1C_297/2019). Recht; Vollstreckung; Rekurs; Verfügung; Rekurrent; Vorinstanz; Strassenverkehrs; Führerausweis; Verfahren; Ausländische; Recht; Vollstreckungsverfügung; Sachverfügung; Schweiz; Verbot; Strassenverkehrsamt; Focht; Warnungsaberkennung; Rekurse; Rechtsmittel; Führerausweise; Staat; Führerausweises; Rekurrenten; Angefochten; Aberkennung; Ausländischen; Fahrverbot; Verfahren; Vollzug
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 IV 49 (6B_95/2020) Art. 61 Abs. 4 Satz 1 StGB ; stationäre therapeutische Massnahme für junge Erwachsene, Beginn der vierjährigen Höchstdauer. Der vorzeitige Massnahmenvollzug ist bei der Berechnung der vierjährigen Höchstdauer gemäss Art. 61 Abs. 4 Satz 1 StGB zu berücksichtigen. Abzustellen ist auf das Datum der Bewilligung des vorzeitigen Massnahmenvollzugs (E. 2.4-2.9). Massnahme; Massnahmen; Vorzeitig; Vollzug; Vorzeitige; Massnahmenvollzug; Therapeutisch; Therapeutische; Freiheit; Stationäre; Erwachsene; Vollzug; Recht; Höchstdauer; Berücksichtigen; Frist; Vorzeitigen; Freiheitsentzug; Berechnung; Stationären; Therapeutischen; Vollzugs; MARIANNE; Verbundene; Beschwerde; Beziehungsweise; HEER; Bundesgericht; Vollzugs; Person
145 I 318Art. 10 Abs. 2, 13, 36 BV, 8 EMRK, 235, 236 StPO, 74, 84 StGB und 89 des Waadtländer Reglements über die Stellung verurteilter Personen im Straf- oder Massnahmenvollzug (RSPC); Kontrolle der - ein- und ausgehenden - Post eines dem ordentlichen Vollzugsregime unterstehenden Beschuldigten im vorzeitigen Strafvollzug. Für die Personen im vorzeitigen Strafvollzug, die dem ordentlichen Vollzugsregime unterstehen (Art. 235 Abs. 2 und 3 sowie Art. 236 Abs. 4 StPO), stellt die systematische Öffnung ihrer - ein- und ausgehenden - Briefe und die Kenntnisnahme deren Inhalts (Art. 89 Abs. 3 und 5 RSPC) einen Eingriff in ihr Recht auf Achtung der Vertraulichkeit der Korrespondenz dar. Diese Kontrollmassnahme, die auf einer genügenden Grundlage in einem Reglement beruht, bezweckt vor allem die Wahrung eines öffentlichen Interesses, d.h. das gute Funktionieren der Strafanstalt insbesondere in sicherheitsmässiger Hinsicht, welche Notwendigkeit auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und die herrschende Lehre anerkennen. Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit wird ebenfalls gewahrt, da sich die allgemeine Kontrolle auf die Öffnung der Briefe beschränkt, die keinen Schutz nach Art. 89 Abs. 4 RSPC geniessen, also namentlich nicht den Verkehr des Gefangenen mit einem Anwalt sowie den Aufsichts- oder Strafbehörden betreffen. Dieses Vorgehen erlaubt auch die Gleichbehandlung sämtlicher Gefangener. Schliesslich muss jede allfällige Zensur dem Gefangenen mitgeteilt werden (Art. 89 Abs. 6 RSPC). Die in Art. 89 Abs. 3 und 5 RSPC vorgesehene systematische Kontrolle des Briefverkehrs verletzt damit kein Konventions-, Verfassungs- oder Bundesrecht (E. 2). Détention; Détenu; Consid; Courrier; Correspondance; Personne; Mesure; Droit; L'établissement; Contrôle; Exécution; Peine; être; Pénale; Arrêt; Pénitentiaire; Prévenu; Autorité; Recours; Liberté; Règle; Contre; Condamné; Sécurité; Personnes; Respect; L'exécution; Condamnée; Droits

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2021.214Massnahme; Vollzug; Massnahmen; Bundes; Kammer; Vorzeitig; Massnahmenvollzug; Gesuch; Vorzeitige; Urteil; Vorzeitigen; Verfahrens; Gesuchsteller; Bundesstrafgericht; Sicherheitshaft; Bundesstrafgerichts; StGB; Beschwerde; Vorsitz; Entscheid; Zuständig; Untersuchung; Vorsitzende; Vollzugs; Elsässer; Frei/Zuberbühler; Erhoben; Angeordnet; Gesuchstellers
CA.2023.1Bundes; Vollzug; Vorzeitig; Vorzeitige; Bundesstrafgericht; Vorzeitigen; Beschuldigte; Massnahme; Bundesstrafgerichts; Kammer; Verfahrens; Sicherheitshaft; Massnahmen; Beschwerde; Untersuchung; Vorsitz; Vollzugs; Prozessordnung; Bundesanwaltschaft; Zwangsmassnahme; Untersuchungs; Beschuldigten; Fluchtgefahr; Kantons; Massnahmenvollzug; Vorsitzende

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Markus Hug, Alexandra Scheidegger Kommentar zur Schweizerischen Strafpro- zessordnung [StPO]2014
Hug, Schneider Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2014
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