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Code pénal suisse (CPS)

Art. 234 CPS de 2023

Art. 234 Code pénal suisse (CPS) drucken

Art. 234

1 Celui qui, intentionnellement, aura contaminé au moyen de substan­ces nuisibles à la santé l’eau potable servant aux personnes ou aux animaux domestiques sera puni d’une peine privative de liberté de cinq ans au plus ou d’une peine pécuniaire de 30 jours-amende au moins.

2 La peine sera une peine privative de liberté de trois ans au plus ou une peine pécuniaire si le délinquant a agi par négligence.

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Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
102 IV 186Art. 234 Abs. 2 StGB. Die in Art. 37 der Verordnung zum Schutze der Gewässer gegen Verunreinigung durch wassergefährdende Flüssigkeiten vom 19. Juni 1972 sowie Anhang 11 der Verfügung des Eidg. Departementes des Innern über den Schutz der Gewässer gegen Verunreinigung durch flüssige Brenn- und Treibstoffe vom 27. Dezember 1967 genannten Pflichten eines Öltankrevisors zum Reinigen und zur eingehenden Kontrolle der Anlage auf einwandfreien und funktionstüchtigen Zustand beschränken sich nicht auf die Druckprobe. Sichtbare Teile der Anlage und Leitungen sind auch visuell auf allfällige schadhafte Stellen zu kontrollieren. Leitung; Leitungen; Wohnhaus; Druck; Beschwerde; Pflicht; Anlage; Druckprobe; Brenn; Kontrolle; Pflichten; Beschwerdeführer; Visuell; Werkstatt; Gewässer; Prüfung; Zustand; Stark; Visuelle; Korrosion; Brenner; Revision; Pflichtenheft; Tankrevisor; Funktionstüchtig; Kontrollieren; Sichtbaren; Urteil; Schutz; Verunreinigung
98 IV 204Art. 234 StGB, Verunreinigung von Trinkwasser. Begriff des Trinkwassers.
Trinkwasser; Grundwasser; Wasser; Zusammenhang; Wasser; Gesundheitsschädliche; Verschmutzt; Beschwerdeführer; Haustier; Erwägungen; Trinkwassers; Liegenden; Stoffe; Hinaus; Steht; Absehbarer; Verwendet; Könnte; Vorliegenden; Verbindung; Trinkwasser-Fassung; Verschmutzten; Gegeben; Vorausgesehen; Urteilskopf; Feststellungen; östlich

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2015.123Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Serbien. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRSG).Beschwerde; Recht; Rechtshilfe; Beschwerdeführerin; Serbische; Staat; Sachverhalt; Serbischen; Entscheid; Ersuchen; Sachverhalts; Verfahren; Beschwerdekammer; Ersucht; Behörde; Barkeit; Sachen; Rechtshilfeersuchen;Setze; Konto; Ersuchte; Ersuchenden; Gericht; Staates; Sachverhaltsdarstellung; StBOG; Frist; Beschwerdeantwort
RR.2015.124Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Serbien. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRSG).Beschwerde; Recht; Rechtshilfe; Beschwerdeführer; Serbische; Sachverhalt; Staat; Serbischen; Ersuchen; Entscheid; Sachverhalts; Ersucht; Beschwerdekammer; Verfahren; Behörde; Konto; Sachen; Barkeit;Setze; Staates; Ersuchte; Rechtshilfeersuchen; Gericht; Ersuchenden; Schweiz; Sachverhaltsdarstellung; Gelangt; StBOG
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