E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Codice penale svizzero (CPS)

Art. 234 CPS dal 2022

Art. 234 Codice penale svizzero (CPS) drucken

Art. 234

1 Chiunque intenzionalmente inquina con materie nocive alla salute l’acqua potabile destinata alle persone o agli animali domestici, è punito con una pena detentiva sino a cinque anni o con una pena pecuniaria non inferiore a 30 aliquote giornaliere.

2 La pena è una pena detentiva sino a tre anni o una pena pecuniaria se il colpevole ha agito per negligenza.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
102 IV 186Art. 234 Abs. 2 StGB. Die in Art. 37 der Verordnung zum Schutze der Gewässer gegen Verunreinigung durch wassergefährdende Flüssigkeiten vom 19. Juni 1972 sowie Anhang 11 der Verfügung des Eidg. Departementes des Innern über den Schutz der Gewässer gegen Verunreinigung durch flüssige Brenn- und Treibstoffe vom 27. Dezember 1967 genannten Pflichten eines Öltankrevisors zum Reinigen und zur eingehenden Kontrolle der Anlage auf einwandfreien und funktionstüchtigen Zustand beschränken sich nicht auf die Druckprobe. Sichtbare Teile der Anlage und Leitungen sind auch visuell auf allfällige schadhafte Stellen zu kontrollieren. Leitung; Leitungen; Wohnhaus; Druck; Beschwerde; Pflicht; Anlage; Druckprobe; Brenn; Kontrolle; Pflichten; Beschwerdeführer; Visuell; Werkstatt; Gewässer; Prüfung; Zustand; Stark; Visuelle; Korrosion; Brenner; Revision; Pflichtenheft; Tankrevisor; Funktionstüchtig; Kontrollieren; Sichtbaren; Urteil; Schutz; Verunreinigung
98 IV 204Art. 234 StGB, Verunreinigung von Trinkwasser. Begriff des Trinkwassers.
Trinkwasser; Grundwasser; Wasser; Zusammenhang; Wasser; Gesundheitsschädliche; Verschmutzt; Beschwerdeführer; Haustier; Erwägungen; Trinkwassers; Liegenden; Stoffe; Hinaus; Steht; Absehbarer; Verwendet; Könnte; Vorliegenden; Verbindung; Trinkwasser-Fassung; Verschmutzten; Gegeben; Vorausgesehen; Urteilskopf; Feststellungen; östlich

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2015.123Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Serbien. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRSG).Beschwerde; Recht; Rechtshilfe; Beschwerdeführerin; Serbische; Staat; Sachverhalt; Serbischen; Entscheid; Ersuchen; Sachverhalts; Verfahren; Beschwerdekammer; Ersucht; Behörde; Barkeit; Sachen; Rechtshilfeersuchen;Setze; Konto; Ersuchte; Ersuchenden; Gericht; Staates; Sachverhaltsdarstellung; StBOG; Frist; Beschwerdeantwort
RR.2015.124Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Serbien. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRSG).Beschwerde; Recht; Rechtshilfe; Beschwerdeführer; Serbische; Sachverhalt; Staat; Serbischen; Ersuchen; Entscheid; Sachverhalts; Ersucht; Beschwerdekammer; Verfahren; Behörde; Konto; Sachen; Barkeit;Setze; Staates; Ersuchte; Rechtshilfeersuchen; Gericht; Ersuchenden; Schweiz; Sachverhaltsdarstellung; Gelangt; StBOG
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz