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Codice penale militare (CPM)

Art. 233 CPM dal 2023

Art. 233 Codice penale militare (CPM) drucken

Art. 233

361

361 Abrogato dal n. III della LF del 21 mar. 2003, con effetto dal 1° gen. 2007 (RU 2006 3389; FF 1999 1669).

Rimandi a disposizioni modificate o abrogate >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
97 I 143Kompetenzkonflikt nach Art. 223 MStG. Voraussetzungen, unter denen der vor einem Militärgericht Angeklagte das Bundesgericht anrufen kann. Prüfungsbefugnis des Bundesgerichts (Erw. 1 und 2). Tragweite von Art. 2 Ziff. 4 MStG, wonach Dienstpflichtige ausserhalb des Dienstes "mit Bezug auf ihre militärische Stellung" dem Militärstrafrecht unterstehen. Anwendung dieser Bestimmung auf Ehrverletzungen, die einem Soldaten deshalb vorgeworfen werden, weil er kurz nach der Entlassung aus dem Wiederholungskurs einen Zeitungsartikel veröffentlicht und darin dienstliche Vorkommnisse sowie seinen Regimentskommandanten kritisiert hat (Erw. 2-4). Beschwerde; Dienst; Militärische; Beschwerdeführer; Stellung; Dienstlich; Aeusserung; Bundesgericht; Zeitung; Baumann; Aeusserungen; Militärstrafrecht; Oberst; Militärischen; Dienstliche; Zuständigkeit; Wiederholungskurs; Militärgericht; Divisionsgericht; Ehrverletzung; Soldat; Vorkommnisse; Untersuchung; Zeitungsartikel; Bezug; Urteil; Ehrverletzend; Bericht; Hinsichtlich; Sommacal
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