1 Aufgehoben durch Ziff. III des BG vom 21. März 2003, mit Wirkung seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 3389; BBl 1999 1979).
BGE | Regeste | Schlagwörter |
97 I 143 | Kompetenzkonflikt nach Art. 223 MStG. Voraussetzungen, unter denen der vor einem Militärgericht Angeklagte das Bundesgericht anrufen kann. Prüfungsbefugnis des Bundesgerichts (Erw. 1 und 2). Tragweite von Art. 2 Ziff. 4 MStG, wonach Dienstpflichtige ausserhalb des Dienstes "mit Bezug auf ihre militärische Stellung" dem Militärstrafrecht unterstehen. Anwendung dieser Bestimmung auf Ehrverletzungen, die einem Soldaten deshalb vorgeworfen werden, weil er kurz nach der Entlassung aus dem Wiederholungskurs einen Zeitungsartikel veröffentlicht und darin dienstliche Vorkommnisse sowie seinen Regimentskommandanten kritisiert hat (Erw. 2-4). | Beschwerde; Dienst; Militärische; Beschwerdeführer; Stellung; Dienstlich; Aeusserung; Bundesgericht; Zeitung; Baumann; Aeusserungen; Militärstrafrecht; Oberst; Militärischen; Dienstliche; Zuständigkeit; Wiederholungskurs; Militärgericht; Divisionsgericht; Ehrverletzung; Soldat; Vorkommnisse; Untersuchung; Zeitungsartikel; Bezug; Urteil; Ehrverletzend; Bericht; Hinsichtlich; Sommacal |