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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 230 ZPO vom 2021

Art. 230 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 230 Klageänderung

1 Eine Klageänderung ist in der Hauptverhandlung nur noch zulässig, wenn:

a.
die Voraussetzungen nach Artikel 227 Absatz 1 gegeben sind; und
b.1
sie auf neuen Tatsachen oder Beweismitteln beruht.

2 Artikel 227 Absätze 2 und 3 ist anwendbar.


1 Fassung gemäss Ziff. II des BG vom 25. Sept. 2015 (Gewerbsmässige Vertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren), in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2016 3643; BBl 2014 8669).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 230 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE220107Vorsorgliche MassnahmenGesuch; Gesuchs; Zeichen; Gesuchsgegner; Dienstleistungen; Rinnen; Gesuchstellerinnen; Marke; Nahme; Recht; Marken; Verwechslungsgefahr; Hotel; Massnahmen; MSchG; Verwende; Vorsorglich; Biete; Vorsorgliche; Bereich; Gesuchsgegners; Anträge; Gastronomie; Verfahren; Markenrecht; Rechtsbegehren; Beschreibend; Partei; Anspruch; Bieten
ZHLA210032Arbeitsrechtliche ForderungArbeit; Berufung; Partei; Parteien; Klagte; Vorinstanz; Pensum; Klagten; Recht; Klage; Beklagten; Hauptverhandlung; Anlässlich; Verfahren; %-Pensum; Betrag; Tatsache; Gericht; Tatsachen; Auslegung; Vereinbart; Vertrag; Beweis; Jahreslohn; Wille; Gerin; Vorsorge; Prot; Brutto; Willen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2018.24 (AG.2018.725)Scheidung (Güterrecht, Kostenentscheid)Berufung; Partei; Berufungskläger; Berufungsklägerin; AaO; Zivilgericht; Werden; Parteien; Berufungsbeklagte; Gericht; Zivilgerichts; Parteientschädigung; Klinik; Privatgutachten; Stellt; Entscheid; Rechtlich; Bewertung; Verhandlung; Gemäss; Kosten; Anschluss; Antrag; Sachverständige; Zivilgerichts; Anschlussberufung; Substanzwert; Auflage; Gerichts; Berufungsbeklagten
AGAGVE 2014 62B. Zivilgesetzbuch62 Art. 647 Abs. 2 Ziffer 1 ZGB; Art. 221 Abs. 1 lit. b ZPOZulässige Rechtsbegehren nach Art. 647 Abs. 2 Ziffer 1 ZGB Eigentümer; Stockwerkeigentümer; Sanierung; Notwendige; STWEG; Auftrag; Gesuch; Entscheid; Begehren; Angefochten; Verwaltungshandlung; Antrag; Wertquoten; Angefochtenen; Ziffer; Terrasse; Offerte; Berufung; Verfahren; Schaffen; Unzulässig; Klagende; Dachterrasse; Darum; Gesuchsbeilage; Holten; Zivilrecht; Kostenbeteiligung; Klägerin; Gericht
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
WilliseggerBasler Kommentar zur ZPO2017
EUENBERGER Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung2016
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