Renunzia e ricla activa
1 Sch’il delinquent na maina betg a fin il malfatg or d’atgna iniziativa u sch’el gida ad impedir ch’il malfatg vegnia ademplì, po il derschader diminuir il chasti u desister d’in chasti.
2 Sche plirs delinquents u participants èn participads ad in malfatg, po il derschader diminuir il chasti da quel u desister d’in chasti cunter quel che gida or d’atgna iniziativa d’impedir ch’il malfatg vegnia ademplì.
3 Il derschader po er diminuir il chasti u desister d’in chasti, sche la renunzia dal delinquent u dal participà avess impedì ch’il malfatg vegnia ademplì, sche auters motivs na l’avessan betg impedì.
4 Sch’in da plirs delinquents u participads sa stenta seriusamain or d’atgna iniziativa d’impedir ch’il malfatg vegnia ademplì, po il derschader diminuir ses chasti u desister d’al chastiar, sch’il malfatg è vegnì commess independentamain da sia contribuziun.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB220053 | Gewerbsmässigen Betrug etc. | Schuldig; Beschuldigte; Versicherung; Rungen; Reise; Beschuldigten; Vorinstanz; Prot; Berufung; Sinne; Betrug; Schaden; Anklage; Urkunde; Versicherungen; Betrugs; Staatsanwaltschaft; Urteil; Landes; Verteidigung; Schung; Urkunden; Hinsichtlich; Gewerbsmässig; Verfahren; Dossier; Recht; Reiseversicherung; Sodann; Freiheitsstrafe |
ZH | SB220412 | Raub etc. | Schuldig; Beschuldigte; Digten; Beschuldigten; Urteil; Landes; Freiheit; Freiheits; Privat; Privatkläger; Landesverweisung; Täter; Freiheitsstrafe; Delikt; Rahmen; Berufung; Geldstrafe; Recht; Jugend; Bundesgericht; Schwere; Schweiz; Recht; Verschulden; Gericht; Vorinstanz; Sinne; Verteidigung; Erpressung |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | SB.2018.13 (AG.2021.22) | ad 1: versuchte schwere Körperverletzung, versuchte Zwangsheirat, Freiheitsberaubung etc. ad 2: versuchte Verwaltigung, versuchte Zwangsheirat, mehrfache Nötigung | Berufung; Berufungskläger; Aussage; Hätte; Gewesen; Ersucht; Aussagen; Fahren; Familie; Versucht; Erfahre; Erfahren; Werden; Suchte; Berufungsverhandlung; Worden; Einvernahme; Hätten; Strafe; Versuchte; Schuld; Gesagt; Halten; Mutter; Heirate; Kommen; Könne; Flucht; Weiter; Wieder |
BS | SB.2018.103 (AG.2019.387) | versuchter Betrug und versuchte Geldwäscherei | Berufung; Berufungskläger; Täter; Betrug; Werden; Halten; Schweiz; Delikt; Gemäss; Urteil; Polizei; Rechts; Person; Liegen; Betrugs; Anklage; Berufungsklägers; Geldwäscherei; Welche; Möglich; Stellt; Besondere; Landes; Übergabe; Hätte; Delikts; Berufungsverhandlung; Gleich; Verfahren; Erhalten |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 IV 491 (6B_1326/2018) | Art. 86 Abs. 1 EBG; Art. 382 Abs. 1 i.V.m. Art. 115 Abs. 1 StPO; Betreten des Bahnbetriebsgebiets ohne Erlaubnis, Legitimation der SBB AG zur Berufung gegen ein freisprechendes Strafurteil. Werden durch Straftaten nur öffentliche Interessen verletzt und private Interessen bloss mittelbar beeinträchtigt, ist die mittelbar beeinträchtigte Person nicht Geschädigte im Sinne von Art. 115 Abs. 1 StPO (E. 2.3.3). Die Rechtsmittelberechtigung im Sinne von Art. 382 Abs. 1 StPO entscheidet sich nach der Rechtsgutsqualifizierung (E. 2.4.1 und 2.4.2). Die SBB AG kann im Sinne von Art. 382 Abs. 1 StPO grundsätzlich durch ihre Bevollmächtigten ein Rechtsmittel ergreifen; die Berechtigung im Sinne der Sachurteilsvoraussetzung steht ihr aber einzig unter den Bedingungen von Art. 115 StPO zu (E. 2.4.7). Art. 86 Abs. 1 EBG dient der Sicherheit des Bahnbetriebs auf dem Bahnbetriebsgebiet und damit öffentlichen Interessen. Die SBB AG ist in casu nicht als Geschädigte im Sinne von Art. 115 Abs. 1 StPO anzuerkennen (E. 2.4.13). | Bahnbetrieb; Schädigt; Interesse; Bahnbetriebs; Bahnbetriebsgebiet; Urteil; Person; Schützt; Mittelbar; Geschädigte; Eisenbahn; Interessen; Beeinträchtigt; Beschwerde; Gefährdung; Unmittelbar; Tatbestand; Geschützt; Antrag; Rechtsgut; Rechtlich; Erfolg; Bundes; Betrieb; Verletzt; Geschützte; Vorinstanz; Rechtsmittel; Handlung |
143 IV 179 (6B_1128/2016) | Art. 391 Abs. 2 StPO; Verbot der reformatio in peius; Gehilfenschaft und Täterschaft. Das Verschlechterungsverbot ist nicht verletzt, wenn ein Verhalten statt als Gehilfenschaft zu einem Verbrechen als Vergehen in Haupttäterschaft qualifiziert wird. Eine Verurteilung als (Mit-)Täter wiegt gegenüber einer Verurteilung als Gehilfe nur schwerer, soweit die Verurteilungen denselben Straftatbestand beziehungsweise dieselbe Deliktskategorie betreffen. Die Gehilfenschaft zu einem Verbrechen bleibt trotz Strafmilderung ein Verbrechen und wiegt daher schwerer als ein Vergehen in der Begehungsform als Haupttäter (E. 1.5). | Beschwerde; Gehilfe; Anklage; Anklagesachverhaltsabschnitt; Gehilfenschaft; Beschwerdegegner; Betrug; Freiheitsstrafe; Verbindung; Privatbestechung; Verbrechen; Schuldig; Aktiven; Qualifiziert; Verurteilung; Geschäftsbesorgung; Geldstrafe; Vorinstanz; Milder; Vergehen; Bestraft; Haupttäter; Probezeit; Schwerer; Ungetreuen; Auffassung; Wiege; Vollziehbar; Urkunde |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BB.2021.73 | Beschwerde; Beschwerdegegner; Filter; öffnen; Hinzufügen; Verfahren; Bundes; Verfahrens; Beschwerdeführerin; Einstellung; Verfahren; Kollision; Verfahrensakten; Einstellungsverfügung; Unfall; Gericht; Kantons; Weichen; Kantonspolizei; Urteil; Geführte; Verletzt; Gleitschirm; Partei; Untersuchung; Verkehr; Parteien; Verletzung; Verfahrensakten | |
CA.2021.5 | Berufung; Berufungsgegner; Aussage; Sicht; Verfahren; Aussagen; Bundes; Filter; Hinzufügen; öffnen; Urteil; Person; Sichtverlust; Vorinstanz; Verband; Recht; Flugzeug; leader; Beweis; Verwertbar; Flugzeuge; Formation; Pilot; Bericht; Briefing; Kollision; SUST-Bericht; Verkehr; Stearman; Recht |