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Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG)

Art. 23 AIG vom 2022

Art. 23 Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) drucken

Art. 23

Persönliche Voraussetzungen

1 Kurzaufenthalts- und Aufenthaltsbewilligungen zur Ausübung einer Erwerbstätig­keit können nur Führungskräften, Spezialistinnen und Spezialisten und anderen qualifizierten Arbeitskräften erteilt werden.

2 Bei der Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen müssen zusätzlich die berufliche Qualifikation, die berufliche und soziale Anpassungsfähigkeit, die Sprachkenntnisse und das Alter eine nachhaltige Integration in den schweizerischen Arbeitsmarkt und das gesellschaftliche Umfeld erwarten lassen.

3 In Abweichung von den Absätzen 1 und 2 können zugelassen werden:

a.
Investorinnen und Investoren sowie Unternehmerinnen und Unternehmer, die Arbeitsplätze erhalten oder neue schaffen;
b.
anerkannte Personen aus Wissenschaft, Kultur und Sport;
c.
Personen mit besonderen beruflichen Kenntnissen oder Fähigkeiten, sofern für deren Zulassung ein Bedarf ausgewiesen ist;
d.
Personen im Rahmen des Kadertransfers von international tätigen Unterneh­men;
e.
Personen, deren Tätigkeit in der Schweiz im Rahmen von wirtschaftlich bedeutenden internationalen Geschäftsbeziehungen unerlässlich ist.

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2022.00499Arbeitsbewilligung für eine 32-jährigen Belarussin; das Vewaltungsgericht hatte eine erste Beschwerde der Beschwerdeführerin (VB.2021.00322) teilweise gutgeheissen, und den Grundsatz des Inländervorrangs nach Art. 21 AIG als erfüllt erachtetArbeit; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Ausländer; Gesamtwirtschaftliche; Vorinstanz; Qualifikation; Arbeitsmarkt; Qualifiziert; Verwaltungsgericht; Qualifizierte; Interesse; Beruf; Ausländerinnen; Zulassung; Erwerbstätigkeit; Arbeitsmarktlich; Gesamtwirtschaftlichen; Rekurs; August; Integration; Arbeitsbewilligung; Ausbildung; Kammer; Wirtschaft; Arbeitskraft; Recht; Arbeitskräfte; Volkswirtschaftsdirektion; Inländische
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-4053/2017Zustimmung zum arbeitsmarktlichen Vorentscheid des KantonsBeschwerde; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Bundes; Interesse; Gesamtwirtschaftliche; Erwerbstätigkeit; Beschwerdeführers; Voraussetzungen; Geplante; Zustimmung; Geplanten; Selbstständigen; SEM-act; Erfüllt; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Geschäftstätigkeit; BVGer; Gesamtwirtschaftlichen; Schweiz; Vorentscheid; Interesses; Wirtschaft; Zulassung; Ausländer; Verfahren; Person; Begründung; Arbeitsmarktlichen
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