E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 229 StGB vom 2020

Art. 229 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 229 Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde

Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde

1 Wer vorsätzlich bei der Leitung oder Ausführung eines Bauwerkes oder eines Abbruches die anerkannten Regeln der Baukunde ausser acht lässt und dadurch wissentlich Leib und Leben von Mitmenschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Mit Freiheitsstrafe ist eine Geldstrafe zu verbinden.

2 Lässt der Täter die anerkannten Regeln der Baukunde fahrlässig ausser Acht, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 229 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220067Fahrlässige Gefährdung durch Verletzung der Regeln der BaukundeSchuldig; Beschuldigte; Palettgabel; Beschuldigten; Bitumenrollen; Palettgabelkette; Ladung; Gutachter; Berufung; Urteil; Palette; Recht; Rollen; Vorinstanz; Wahrscheinlich; Gutachten; Wäre; Sicherung; Gefährdung; Kranführer; Privatkläger; Fahrlässig; Scheinlichkeit; Staatsanwaltschaft; Höhe; Fahrlässige; Wahrscheinlichkeit; Verfahren; Prot; Gefahr
ZHSB210079Fahrlässige Körperverletzung etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Palette; Beschuldigten; Vorinstanz; Urteil; Berufung; Anklage; Ladung; Gericht; Beschuldigt; Privatkläger; Beschuldigte; Verfahren; Gerichts; Gemäss; Staatsanwaltschaft; Rollen; Fabrikneu; Angeschlagen; Plastik; Kosten; Vorinstanzliche; Weiter; September; Mitbeschuldigte; Fahrlässige; Entscheid
Dieser Artikel erzielt 17 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
109 IV 15Art. 117 StGB. Art. 229 StGB. Arbeitsunfall. Fahrlässige Tötung. Verletzung der Regeln der Baukunde. 1. Für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften hat nicht nur derjenige zu sorgen, der die spezifische Unfallgefahr geschaffen hat, sondern jeder Arbeitgeber von Untergebenen, die erkennbar gefährdet sind. Ein Hinweis auf die Gefahr anstelle der Durchsetzung von Sicherungsmassnahmen genügt nicht (E. 2a). 2. Die Verantwortung des Sorgfaltspflichtigen ist unabhängig von der finanziellen Bedeutung des Arbeitsauftrags (E. 2b). Arbeit; Unfall; Gefahr; Plastikfolie; Dachluke; Baukunde; Geschaffen; Plastikfolien; Beschwerdeführer; Dachluken; Unfallverhütung; Offenen; Nichtigkeitsbeschwerde; Rechtlich; Kantons; Staatsanwaltschaft; Gefährdung; Einhaltung; Verantwortung; Verordnung; Liegenden; Postgebäudes; Verletzung; Urteil; Spezifische; Sicherung; Unfallverhütungsvorschriften; Sicherungsmassnahme; Kassationshof
106 IV 264Art. 18 Abs. 3, Art. 117 und 229 Abs. 2 StGB. 1. Sorgfaltspflicht des Bauschaffenden, der statt der üblichen eine ungewöhnliche Konstruktionsmethode wählt. 2. Eine Regel der Baukunde ist anerkannt, wenn sie nach dem Stand des Erfahrungswissens unbestritten ist. Gutachten; Beschwerdeführer; Sicherheit; Erfahrung; Nichtigkeitsbeschwerde; Sicherung; Ausbildung; Beton; Baukunde; Element; Kenntnisse; Kantons; Urteil; Vorzeitig; Betonelement; Getroffen; Umkippen; Obwalden; Fahrlässige; Regel; Fahrlässigkeit; Sicherheitsvorkehren; Vorwurf; Ungenügend; Tretenen; Ausführung; Einwirkung; Technischen; Obergericht; Sorgfalt

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2014.126Entschädigung des unentgeltlichen Rechtsbeistands der Privatklägerschaft (Art. 138 i.V.m. Art. 135 StPO).Recht; Beschwerde; Zivil; Privatkläger; Berufung; Unentgeltliche; Verfahren; Rechtsbeistand; Beschwerdeführerin; Urteil; Verfahren; Entschädigung; Verfahrens; Gerichts; Rechtspflege; Berufungsverfahren; Zivilklage; Privatklägerschaft; Kanton; Kantons; Punkt; Beschwerdegegner; Zivilpunkt; Anschlussberufung; Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer; Bemühungen; Focht; Angefochten
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz