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Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP)

Der Art. 229 SchKG wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.

Art. 229 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS120183Fristansetzung zur Liegenschaftsräumung Konkurs; Beschwerde; Liegenschaft; Beschwerdeführerin; Konkursamt; Recht; Eheliche; Versteigerung; Räumung; Konkursverfahren; Ehelichen; Konkursmasse; Vorinstanz; Konkurseröffnung; SchKG; Wohnung; Verwertung; Räumungsfrist; Verfahren; Recht; Aufsichtsbehörde; Ersteigerer; Auszug; …gasse; Anfechtungsansprüche; Wohnungssuche; Vermögenswerte; Zahlungsunfähigkeit; Rechnen
ZHPS120102Vollzug der Ausweisung (Beschwerde über das Konkursamt Küsnacht)Beschwerde; Beschwerdeführer; Konkurs; Liegenschaft; Ausweisung; Konkursamt; Recht; SchKG; Verfügung; Konkursamtes; Verbleib; Bundesgericht; Verfahren; Familie; Konkursamtliche; Aufsichtsbehörde; Anordnung; Urteil; -Strasse; Konkursit; Kammer; Verlassen; Stehende; Geltend; Vorinstanz; Bezirksgericht; Kündigung; Mietverhältnis; Vergleich; Rechtskraft
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGAVI 2011/67Entscheid Art. 27 Abs. 2 lit. c AVIG. Ausnahmsweise Anerkennung des Höchstanspruchs von 520 Taggeldern für über 55-jährige trotz der vom Beschwerde; Beitragszeit; Beschwerdeführer; Rahmenfrist; Taggelder; Anspruch; Konkurs; Arbeitslosenkasse; Recht; Beitragspflichtig; Erfüllt; Anspruchs; Einsprache; Rückwirkung; Taggeldern; Leistungsbezug; Beitragspflichtige; Arbeitsvermittlung; Sachverhalt; Beschwerdegegnerin; Arbeitslosenentschädigung; Anspruchsvoraussetzung; Kantonale; Bezug; Inkrafttreten; Verfügung; Arbeitslos; Arbeitslosenversicherung; Einspracheentscheid; Mindestbeitragszeit
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 III 580Art. 4, 17 und 229 Abs. 1 SchKG; Art. 76 Abs. 1 lit. b BGG; Rechtshilfe; Beschwerdelegitimation der Konkursverwaltung; Präsenzpflicht des Schuldners im Konkursverfahren. Legitimation der Konkursverwaltung, um die Verweigerung der Rechtshilfe eines anderen Konkursamtes anzufechten (E. 1.2). Grundsätze der Rechtshilfepflicht der Betreibungs- und Konkursbehörden (E. 3.1). Die Präsenzpflicht des Schuldners gilt im Verhältnis zwischen der Behörde und dem Schuldner; sie ersetzt die Rechtshilfepflicht nicht (E. 3.2). Das requirierte Amt hat die gesetzliche Zulässigkeit der verlangten Amtshandlung nicht zu untersuchen (E. 3.3). Konkurs; Konkursamt; Recht; SchKG; Rechtshilfe; Schuldner; Einvernahme; Beschwerde; Kriens; Schuldners; Ausserhalb; Verlangte; Konkursamtes; Entscheid; Vorinstanz; Requirierte; Amtshandlung; Interesse; Aufsichtsbehörde; Amtskreis; Kanton; Behörde; Konkursverwaltung; Amtskreises; Rechtshilfepflicht; Betreibungs; Präsenzpflicht; Rechtshilfeauftrag; Aargau; Inventaraufnahme
117 III 63Art. 229 Abs. 3 SchKG; Unterhaltsanspruch des Schuldners. Aus dieser Bestimmung lässt sich kein Anspruch auf kostenloses Wohnen herleiten; vielmehr legt die Konkursverwaltung die Bedingungen fest, zu welchen die Familie des Schuldners in der Wohnung bleiben kann (E. 1). Art. 213 Abs. 1 SchKG; Verrechnung. Die von ihrem Ehemann getrennt lebende Ehefrau des Schuldners kann den von der Konkursverwaltung verlangten Mietzins nicht mit ihrer Forderung auf Unterhaltsbeitrag bzw. auf unentgeltliches Wohnen, welche sie gestützt auf eine Trennungskonvention geltend macht, verrechnen (E. 2). Konkurs; Forderung; Rekurrentin; Konkurseröffnung; Mietzins; Verrechnung; Unentgeltlich; Forderungen; Konkursverwaltung; Schuldner; Konkursmasse; Wohnung; Ehefrau; Schuldbetreibung; Liegenschaft; Anspruch; Gemeinschuldner; SchKG; Wohnen; Verfügung; Schuldners; Unentgeltliche; Schuldbetreibungs; Verrechnen; Mietzinse; Benützung; Verwertung; Aufsichtsbehörde; Familie
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