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Code de procédure pénale (CCP)

Art. 228 CCP de 2021

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Art. 228

Demande de libération de la détention provisoire

1 Le prévenu peut présenter en tout temps, par écrit ou oralement pour mention au procès-verbal, une demande de mise en liberté au ministère public, sous réserve de l’al. 5. La demande doit être brièvement motivée.

2 Si le ministère public répond favorablement à la demande du prévenu, il ordonne sa libération immédiate. S’il n’entend pas donner une suite favorable à la demande, il la transmet au tribunal des mesures de contrainte au plus tard dans les trois jours à compter de sa réception, en y joignant une prise de position motivée.

3 Le tribunal des mesures de contrainte notifie la prise de position du ministère public au prévenu et à son défenseur et leur impartit un délai de trois jours pour présenter une réplique.

4 Il statue à huis clos, au plus tard dans les cinq jours qui suivent la réception de la réplique ou l’expiration du délai fixé à l’al. 3. Si le prévenu renonce expressément à une audience, la décision peut être rendue en procédure écrite. Au surplus, l’art. 226, al. 2 à 5, est applicable par analogie.

5 Dans sa décision, le tribunal des mesures de contrainte peut fixer un délai d’un mois au plus durant lequel le prévenu ne peut pas déposer de demande de libération.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 228 Code de procédure pénale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUB160082Sicherheitshaft / Haftentlassung (im Nachverfahren) Beschwerde; Zwangsmassnahmengericht; Beschwerdeführer; Entscheid; Verfahren; Freiheit; Massnahme; Sicherheit; Hinwil; Bezirksgericht; Verhandlung; Verfahrens; Sicherheitshaft; Freiheitsentzug; Verfügung; Recht; Sachgericht; Obergericht; Kammer; Beschwerdeführers; Justizvollzug; Stellungnahme; Stationär; Kantons; Anhörung; Gesuch; Mündlichen; Haftentlassung; Stationäre; Eingabe
ZHUH160053Entlassung aus dem vorzeitigen Strafantritt Beschwerde; Entlassung; Beschwerdegegner; Bedingte; Vollzug; Recht; Urteil; Freiheit; Verfügung; Gericht; Vorzeitig; Vorzeitige; Bedingten; Freiheitsstrafe; Kantons; Vorzeitigen; Bülach; Vorinstanz; Bezirks; Haftentlassung; Haftentlassungsgesuch; Entscheid; Beschwerdegegners; Bezirksgericht; Justizvollzug; Prognose; Vollzug
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSHB.2020.11 (AG.2020.291)Gutheissung des Antrags auf Abweisung des HaftentlassungsgesuchsBeschwerde; Beschwerdeführer; Flucht; Werden; Haftentlassung; Verfügung; Verfahren; Fluchtgefahr; Bereits; Welche; Entscheid; Seiner; Treffe; Staatsanwaltschaft; Januar; Vorinstanz; Seinen; Gemäss; Stehen; Seinem; Anklage; Stellen; Darauf; Stellung; Haftentlassungsgesuch; Führt; Schweiz; Sicherheitshaft; Appellationsgericht; Gleich
BSHB.2019.60 (AG.2019.732)Haftentlassungegesuch (BGer 1B_535/2019 vom 12. November 2019)Beschwerde; Beschwerdeführerin; Zwangsmassnahmengericht; September; Darauf; Appellationsgericht; Basel-Stadt; Entscheid; September; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Haftentlassung; Person; Werden; Eingabe; März; Haftentlassungsgesuch; Verteidigung; Verhandlung; Mündlich; Stellt; Gemäss; Dringend; Rechts; Beweise; Länger; Kantons; Bundesgericht; Wiederholungsgefahr; November
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
137 IV 237 (1B_273/2011)Art. 81 und 93 BGG, Art. 222, 226 Abs. 5 und Art. 387 f. StPO; Untersuchungshaft, Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen einen Freilassungsentscheid des Zwangsmassnahmengerichts, aufschiebende Wirkung. Beschwerde der Staatsanwaltschaft wegen Verweigerung der aufschiebenden Wirkung in Bezug auf eine Beschwerde gegen die Beendigung der Untersuchungshaft. Nicht wieder gutzumachender Nachteil bejaht, da die sofortige Freilassung des Beschuldigten die Fortführung des Strafverfahrens erschweren oder vereiteln kann, wenn ein besonderer Haftgrund vorliegt (E. 1.1). Die wirksame Geltendmachung des Beschwerderechts durch die Staatsanwaltschaft setzt voraus, dass die beschuldigte Person in Haft bleibt, bis die Beschwerdeinstanz über die Weiterführung der Haft (superprovisorisch) entscheiden kann (E. 2.4). In diesem zeitlich begrenzten Umfang ist die aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels Teil des Beschwerderechts der Staatsanwaltschaft (E. 2.5). Beschwerde; Staatsanwaltschaft; Aufschiebende; Beschwerdeinstanz; Entscheid; Untersuchungshaft; Zwangsmassnahmengericht; Verfahren; Recht; Verfahren; Freilassung; Kantons; Beschuldigte; Verfahrens; Beschuldigten; Beschwerderecht; Kantonsgericht; Zwangsmassnahmengerichts; Person; Haftgr; Entlassung; Haftentlassung; Provisorisch; Unverzüglich; Entscheiden; Superprovisorisch; Rechtsmittel; Gesuch; Wirksam
137 IV 230 (1B_232/2011)Art. 81 BGG, Art. 222, 226 Abs. 5 und Art. 388 StPO; Untersuchungshaft, Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen Freilassungsentscheid des Zwangsmassnahmengerichts. Rechtsschutzinteresse der Staatsanwaltschaft an der Beschwerdeführung gegen die Beendigung der Untersuchungshaft (E. 1). Die Beschwerdeinstanz kann ohne vorherige Anhörung der beschuldigten Person die vorläufige Weiterführung der Haft anordnen, wenn dies zum Schutz des Untersuchungszwecks notwendig ist (E. 2.2.1). Die Nichtbehandlung des Gesuchs um vorläufige Weiterführung der Untersuchungshaft führt zur Vereitelung des Beschwerderechts der Staatsanwaltschaft (E. 2.3). Beschwerde; Staatsanwaltschaft; Untersuchungshaft; Entscheid; Zwangsmassnahmengericht; Beschwerdeinstanz; Freilassung; Verfahren; Zwangsmassnahmengerichts; Kantons; Recht; Vorsorglich; Kantonsgericht; Schwyz; Anordnung; Unverzüglich; Verfügung; Vorsorgliche; Person; Beschuldigte; Beschuldigte; Verfahrens; Kantonsgerichts; Haftentlassung; Vorgehen; Massnahme; Verfahrens; Rechtsmittel

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BP.2015.47Ersatzmassnahmen (Art. 237 Abs. 4 i.V.m. Art. 222 StPO).Beschwerde; Beschwerdeführer; Verfahren; Verfahrens; Verfahrensakten; Flucht; Syrien; Entscheid; Zwangsmassnahmen; Untersuchung; Ersatzmassnahme; Zwangsmassnahmengericht; Organisation; Bundesanwaltschaft; Verfahren; Fluchtgefahr; Recht; Gruppierung; Untersuchungshaft; Tatverdacht; Beschwerdekammer; Istanbul; Bundesstrafgericht; Beschwerdeverfahren; Aufhebung; Märtyrer; Schweiz; Amtliche; Reisen; Entscheide
BH.2014.1Anordnung der Untersuchungshaft (Art. 226 i.V.m. Art. 222 StPO).Beschwerde; Beschwerdeführer; Bundes; Flucht; Organisation; Tatverdacht; Terroristische; Schweiz; Beschwerdekammer; Hinweis; Akten; Ringen; Schlepper; Bericht; Untersuchung; Fluchtgefahr; Bundesanwaltschaft; Recht; Untersuchungshaft; Anschlag; Telefon; Verfahren; Dringend; Entscheid; Verfahren; Dringende; Türkei; Datenträger; Zwangsmassnahmen
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