1 Das Inventar wird dem Schuldner mit der Aufforderung vorgelegt, sich über dessen Vollständigkeit und Richtigkeit zu erklären.
2 Die Erklärung des Schuldners wird in das Inventar aufgenommen und ist von ihm zu unterzeichnen.
H. Mitwirkung und Unterhalt des SchuldnersKanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
GR | KSK-14-25 | Inventar/Kollokationsplan | Konkurs; Beschwerde; Ventar; Inventar; Konkursamt; Recht; Betrieb; Forderung; Kanton; Konkursverfahren; Recht; Kollokationsplan; SchKG; Schuldner; Graubünden; Entscheid; Konkursverfahrens; Schuldbetreibung; Schuldner; Pachtvertrag; Umständen; Bundesgericht; Digen; Beschwerdeverfahren; Güterrechtliche; Begehren |
GR | SKA-07-10 | Kollokation | Konkurs; Forderung; Schwerde; Derungen; Beschwerde; Kollokation; Forderungen; SchKG; Gläubiger; Kollokations; Onsplan; Recht; Kationsplan; Kursamt; Honorar; Kollokationsplan; Konkursamt; Schuld; Meldete; Rechnung; Anwalt; Angemeldet; Liquidator; Angemeldete; Schädigung; Richts |