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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Der Art. 228 OR wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
95 III 39Lohnabtretung. Festsetzung des nicht abtretbaren Lohnbetrags. 1. Der in Art. 226 e Abs. 1 OR für den Geltungsbereich der Art. 226 a ff. OR ausgesprochene Grundsatz, dass künftige Lohnforderungen nur abgetreten werden können, soweit sie pfändbar sind, gilt allgemein. Art. 226 e Abs. 2 OR, wonach das Betreibungsamt auf Ansuchen der Beteiligten den nach Art. 93 SchKG dem Käufer zu belassenden Kompetenzbetrag festsetzt, ist auf Abtretungen künftiger Lohnforderungen, die nicht mit einem von den Vorschriften über den Abzahlungsvertrag erfassten Geschäft zusammenhängen, entsprechend anzuwenden. (Erw. 2). 2. Der Notbedarf ist bei der Abtretung künftiger Lohnforderungen nach den gleichen Grundsätzen zu berechnen wie bei der Lohnpfändung. Steuerschulden fallen ausser Betracht. (Erw. 3). 3. Die Betreibungsbehörden haben bei der Anwendung von Art. 226 e Abs. 2 die Gültigkeit der erfolgten Lohnabtretungen nicht zu prüfen. Vorgehen, wenn streitig ist, wem die den Notbedarf übersteigenden Lohnbeträge zustehen. (Erw. 4). Lohnforderungen; Künftige; Lohnabtretungen; Pfändbar; Abtretung; Gesuchsteller; SchKG; Notbedarf; Künftiger; Kompetenzbetrag; Betreibungsamt; Darlehen; Käufer; Abzahlung; Aufsichtsbehörde; Belassende; Obern; Abzahlungsvertrag; Grundsätzen; Steuerschulden; Lohnbetrag; Gültigkeit; Gesuchstellers; Abtretbar; Arbeitnehmer; Anzuwenden
85 I 17Derogatorische Kraft des Bundesrechts. Eine kantonale Regelung des Spar- oder Vorzahlungsvertrages, wonach der Vertragsschluss einer behördlichen Bewilligung bedarf und diese nur erteilt wird, wenn der Vertrag in schriftlicher Form abgeschlossen ist und inhaltlich einer Reihe von die Vertragsfreiheit beschränkenden und in das Zivilrecht eingreifenden Vorschriften entspricht, ist bundesrechtswidrig. Recht; Vertrag; Käufer; Vertrags; Recht; Bundeszivilrecht; Bewilligung; Kanton; Kaufpreis; Käufers; Vorschrift; Bundesrechtswidrig; Sparvertrag; Bundesrecht; Kantonale; Bestimmungen; Aufzuheben; Kaufpreises; Teilzahlungen; Bundeszivilrechts; öffentlich-rechtlich; Leistung; Verkäufer; Vorschriften; Beschwerde; Kantone; öffentlich-rechtliche; Preis; Regierungsrat
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