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Code civil suisse (CC)

Art. 227 CC de 2023

Art. 227 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 227

1 Les époux gèrent les biens communs dans l’intérêt de l’union con­ju­gale.

2 Dans les limites de l’administration ordinaire, chaque époux peut engager la communauté et disposer des biens communs.

2. Administration extra­ordinaire >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 227 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLY130038Ehescheidung auf gemeinsames Begehren (vorsorgliche Massnahmen))Berufung; Berufungskläger; Berufungsbeklagte; Einkommen; Recht; Berufungsbeklagten; Berufungsklägers; Vorinstanz; Unterhalt; Partei; Betrag; Verfahren; Entscheid; Glaubhaft; Massnahmen; Parteien; Abänderung; Berücksichtigen; Kinder; Vorsorgliche; Einkommens; Berücksichtigt; Hinweis; Töchter; Gewinn; Verfügung; Auszugehen; Vorinstanzlichen; Bestritten
ZHLE130013Eheschutz (Unterhaltsbeiträge) Gesuchsgegner; Unterhalt; Kinder; Berufung; Partei; Vorinstanz; Parteien; Gesuchsgegners; Versicherung; Monatlich; Versicherungs; Wohnkosten; Unterhaltsbeiträge; Geleistet; Entscheid; Verfahren; Eheschutz; Unfallversicherung; Zahlung; Recht; Gericht; Abzug; Ziffer; Zahlungen; Bezahlen; Versicherungskosten; Gemachten; Wohnung; Urteil; Antrag
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