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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 226 ZGB vom 2021

Art. 226 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 226 A. Eigentumsverhältnisse / IV. Beweis

IV. Beweis

Alle Vermögenswerte gelten als Gesamtgut, solange nicht bewiesen ist, dass sie Eigengut eines Ehegatten sind.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 226 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRPZ-03-83ErbenvertretungErben; Erbenvertreter; Vertreters; Präsident; Rekurs; Erbenvertreters; Teilung; Gehren; Nachlass; Verfügung; Tochter; Begehren; Kreispräsident; Erbschaft; Entscheid; Nachlasses; Klosters; Recht; Kantonsgericht; Verwaltung; Gegnerin; Behörde; Zungen; Fest; Kreisamt; Nachkommen; Gesuch; Rekurrenten

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
102 Ia 418Schenkungssteuer; Art. 4 BV. 1. Auslegung eines Ehe- und Erbvertrags; Nacherbeneinsetzung? (E. 3.) 2. Im Kanton Zürich kann ein Erbauskauf ohne Verletzung von Art. 4 BV der Schenkungssteuer unterworfen werden (E. 4). Schenkung; A-H; Beschwerde; Recht; Pflicht; Beschwerdeführerinnen; Schenkungssteuer; Erbvertrag; Pflichtteil; Nachlass; Erbschafts; Verwaltungsgericht; Töchter; Gesamtgut; Verfügung; Verzichtet; Zuwendung; Kanton; M-A; E-A; Nacherbeneinsetzung; Gesamtgutes; Recht; Güterrechtlichen; Erbschaftssteuer; Erbauskauf; Steuer; Erben
102 II 313Art. 214 Abs. 3 ZGB. Zuweisung des Vorschlags an den überlebenden Ehegatten. Die ehevertragliche Zuweisung des Vorschlags an den überlebenden Ehegatten unter dem Güterstand der Güterverbindung ist als Schenkung auf den Todesfall im Sinne von Art. 245 Abs. 2 OR anzusehen. Sie unterliegt wie eine Verfügung von Todes wegen der Herabsetzung, soweit die Pflichtteilsrechte der Nachkommen verletzt sind (E. 3-5). Vorschlag; Vorschlags; Ehegatte; Pflicht; Ehegatten; Zuwendung; Pflichtteil; überlebende; Herabsetzung; Ehefrau; Recht; Müller; überlebenden; Vereinbarung; Erblasser; Gallen; Schenkung; Vertragliche; Berufung; Zuweisung; Verfügung; Bundesgericht; Zuwendungen; Todes; Pflichtteilsrecht; Erbvertrag; Teilung; Güterstand
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