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Codice penale militare (CPM)

Art. 226 CPM dal 2023

Art. 226 Codice penale militare (CPM) drucken

Art. 226

347

1 L’obbligo di prestare lavori di pubblica utilità secondo l’articolo 81 capoversi 3 o 4 nonché le pene disciplinari non sono iscritti nel casellario giudiziale.

2 Per il resto, si applicano gli articoli 365–371 del CP348.

347 Nuovo testo giusta il n. I della LF del 3 ott. 2008 (Modifiche in seguito alla revisione della parte generale del CPM e altri adeguamenti), in vigore dal 1° mar. 2009 (RU 2009 701; FF 2007 7545).

348 RS 311.0


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
122 III 268Art. 324a Abs. 1 OR, Art. 81 Ziff. 2 MStG; Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung des Arbeitnehmers aus Gründen, die in seiner Person liegen. Die Leistung eines Arbeitsdienstes wegen Militärdienstverweigerung aus Gewissensgründen gemäss Art. 81 Ziff. 2 MStG stellt eine unverschuldete Arbeitsverhinderung im Sinne von Art. 324a Abs. 1 OR dar (E. 3). Arbeit; Dienst; Arbeitsdienst; Militärdienst; Arbeitsverhinderung; Arbeitsleistung; Arbeitnehmer; Unverschuldete; Arbeitsdienstes; REHBINDER; Arbeitgeber; Lohnfortzahlung; Urteil; Militärdienstverweigerung; Interesse; Regel; Gesetzliche; Pflicht; Verschulden; Gemeinde; Anschlussberufung; Freiwillig; Berufung; Vorinstanz
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