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Code pénal militaire (CPM)

Art. 226 CPM de 2023

Art. 226 Code pénal militaire (CPM) drucken

Art. 226

345

1 L’astreinte à un travail d’intérêt public au sens de l’art. 81, al. 3 ou 4, et les sanctions disciplinaires ne sont pas inscrites au casier judiciaire.

2 Au surplus, les art. 365 à 371 CP346 sont applicables.

345 Nouvelle teneur selon le ch. I de la LF du 3 oct. 2008 (Mod. découlant de la nouvelle PG CPM et autres adaptations), en vigueur depuis le 1er mars 2009 (RO 2009 701; FF 2007 7845).

346 RS 311.0


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
122 III 268Art. 324a Abs. 1 OR, Art. 81 Ziff. 2 MStG; Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung des Arbeitnehmers aus Gründen, die in seiner Person liegen. Die Leistung eines Arbeitsdienstes wegen Militärdienstverweigerung aus Gewissensgründen gemäss Art. 81 Ziff. 2 MStG stellt eine unverschuldete Arbeitsverhinderung im Sinne von Art. 324a Abs. 1 OR dar (E. 3). Arbeit; Dienst; Arbeitsdienst; Militärdienst; Arbeitsverhinderung; Arbeitsleistung; Arbeitnehmer; Unverschuldete; Arbeitsdienstes; REHBINDER; Arbeitgeber; Lohnfortzahlung; Urteil; Militärdienstverweigerung; Interesse; Regel; Gesetzliche; Pflicht; Verschulden; Gemeinde; Anschlussberufung; Freiwillig; Berufung; Vorinstanz
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