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Swiss Civil Code (SCC)

Der Art. 225 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Art. 225 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SZZK2 2018 73Gesuch um KindesrückführungGesuch; Gesuchsgegnerin; Schweiz; Gesuchsteller; Kindes; Aufenthalt; Chile; Rückführung; Aufenthalts; Recht; Kanton; Eltern; Sorge; Gericht; Gewöhnliche; Kontakt; Urteil; Kantons; Übereinkommen; Partei; Rechtlich; Sorgerecht; Haager; Kinder; Gewöhnlichen; Schule; Schwyz; Sozial
GRZK1 2021 22Nebenfolgen der EhescheidungEhefrau; Kinder; Ehemann; Phase; Eltern; Unterhalt; Über; Vorinstanz; Überschuss; Unterhalts; Einkommen; Partei; Kindes; Parteien; Berufung; Barunterhalt; Recht; Stehend; Ehevertrag; Liegenschaft; Elternteil; Mutter; Leistung; Familie; Vater; IIB; Ehemannes; IIIB; Scheidung

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
111 II 113Art. 226 ZGB: Zuweisung des Gesamtgutes durch Ehevertrag an den überlebenden Ehegatten. Der überlebende Ehegatte, dem bei Auflösung der ehelichen Gemeinschaft kraft Ehevertrags das gesamte eheliche Vermögen zufällt, erwirbt dieses ohne weiteres - durch Zuwachs aufgrund des Güterrechts - beim Tod des anderen Ehegatten. Er braucht sich deshalb nicht mit den (übrigen) Erben erbrechtlich auseinanderzusetzen. Handelt es sich dabei um Grundstücke, so kann der überlebende Ehegatte ohne weiteres den Eintrag seines Eigentums im Grundbuch verlangen (E. 3a). Der überlebende Ehegatte kann mit den Zivilstandsakten nachweisen, dass keine Nachkommen des Verstorbenen vorhanden sind, und braucht keinen Erbschein beizubringen (E. 3b). Coniuge; Proprietà; Superstite; Della; Comune; Eredi; Comuni; Comunione; Dell'; Liquidazione; Discendenti; Essere; Quale; Matrimoniale; Defunto; Nella; Esclusiva; Registro; Prova; Fondi; Fondiario; Contratto; Parte; Successione; Coniugi; Esclusivo; Sostanza; Canto; Proprietario; Iscrizione
99 II 9Ehevertrag; Rechtsmissbrauch. Gütergemeinschaft. Ehevertragliche Zuweisung des ganzen Gesamtgutes an den überlebenden Ehegatten (Art. 226 Abs. 1 ZGB). Ein solcher Ehevertrag ist nicht schon dann rechtsmissbräuchlich, wenn er erst im Hinblick auf das unmittelbar bevorstehende Ableben des einen Ehegatten abgeschlossen wurde, sondern nur dann, wenn er lediglich die Interessen anderer Erben, vor allem der Kinder aus erster Ehe, in krasser Weise zu verletzen bestimmt ist (Erw. 4 c). Ehevertrag; Ehegatten; Vertrag; Recht; Gesamtgut; Pflichtteil; überlebenden; Pflichtteils; Güterstand; Schlossen; Ehefrau; Erben; Rechtsmissbräuchlich; Vertragliche; Ableben; Abgeschlossen; Rechtsmissbrauch; Zeitpunkt; Gesetzliche; Verfügung; Erbrechtliche; Eheleute; Vorschlag; Güterrechtliche; Gütergemeinschaft; Krank; KLAUS

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2018.51Verwertung beschlagnahmter Gegenstände (Art. 266 Abs. 5 StPO). Verfahrenshandlung der Strafkammer (Art. 20 Abs. 1 lit. a i.V.m. Art. 393 Abs. 1 lit. b StPO).Beschwerde; Liegenschaft; Beschwerdeführerin; Kammer; Recht; Verkauf; Verfügung; Recht; Verwertung; Bundesstrafgericht; Vorzeitig; Unterhalt; Bundesgericht; Bundesstrafgerichts; Vorzeitige; Urteil; Wertverminderung; Beschlagnahmt; Verfahren; Angefochten; Güter; Basel; Bundesanwaltschaft; Beschlagnahmte; Schnelle; Ehegatten; Beschwerdekammer
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