Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)
Der Art. 225 SchKG wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.
Art. 225 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS120001 | Eigentumsansprache | Beschwerde; Konkurs; Beschwerdegegnerin; Konkursmasse; Eigentum; Kursverwaltung; Beschwerdeführerin; Konkursverwaltung; SchKG; Sàrl; Kaufvertrag; Eigentums; Konkursamt; Recht; Gewahrsam; Masse; Verfügung; Konkurseröffnung; Eigentumsansprache; Ansprüche; Admassierung; Gläubiger; Gehören; Mitgewahrsam; Kaufvertrages; Rollcontainer; Inventarisieren; Inventar; Sachen |
GR | SKA-07-4 | Konkursinventar | Konkurs; Ventar; Schuldner; Kursamt; Schwerde; SchKG; Schuldnerin; Beschwerde; Konkursamt; Konkursinventar; Gentum; Eigentum; Inventar; Gewahrsam; Pferd; Gläubiger; Landquart; Fahrzeug; Besitz; Pferde; Hören; Behauptung; Schuldners; Gehören; Aufzunehmen; Verfahren; Konkursmasse; Befinden |