E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 224 ZPO vom 2020

Art. 224 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 224 Widerklage

1 Die beklagte Partei kann in der Klageantwort Widerklage erheben, wenn der geltend gemachte Anspruch nach der gleichen Verfahrensart wie die Hauptklage zu beurteilen ist.

2 Übersteigt der Streitwert der Widerklage die sachliche Zuständigkeit des Gerichts, so hat dieses beide Klagen dem Gericht mit der höheren sachlichen Zuständigkeit zu überweisen.

3 Wird Widerklage erhoben, so setzt das Gericht der klagenden Partei eine Frist zur schriftlichen Antwort. Widerklage auf Widerklage ist unzulässig.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 224 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT220215RechtsöffnungBeschwerde; Gesuchsgegner; Gesuchsgegnerin; Gesuchsteller; Beschwerdeverfahren; Rechtsöffnung; Partei; Vorinstanz; Entscheid; Akten; Kantons; Definitive; Erstinstanzliche; Bundesgericht; Gesuchstellers; Gangen; Angefochtenen; Betreibung; Begründung; Erwägungen; Verfügung; Urteil; Oberrichter; Schlussrechnung; Genügende; Unzulässig; Beschwerdeführende; Endentscheid; Gerichtskosten; Unterlagen
ZHLD220004Anweisung an den SchuldnerGesuch; Gesuchsgegner; Berufung; Unterhalt; Recht; Gesuchsgegners; Unentgeltliche; Monatlich; Partei; Rechtlich; Eheschutzurteil; Existenzminimum; Vorinstanz; Verfahren; Parteien; Rechtspflege; Prozesskosten; Urteil; Leistung; Unentgeltlichen; Berufungsbeklagte; Unterhaltsbeiträge; Berufungskläger; Monatliche; Prozesskostenbeitrag; Schuldner; Einkommen; Reichte; Prozesskostenbeitrags
Dieser Artikel erzielt 131 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBEZ.2021.48 (AG.2021.554)SistierungVerfahren; Beschwerde; Klägerin; Verfahrens; Sistierung; Widerklage; Beklagte; Verfügung; Teilklage; IV-Verfahren; Schaden; Gemäss; Geltend; Gemacht; Zivilgericht; Führe; Beklagten; Werden; Gericht; Vorliege; Widerklageverfahren; Gutachten; Weiter; Vorliegend; Beantragt; Zivilgerichts; Zivilkreisgericht; Vorsorgliche; Gesuch; August
BSBEZ.2015.11 (AG.2015.531)Forderung aus MietvertragBeschwerde; Recht; Entscheid; Widerklage; Miete; Vermieter; Zivilgericht; Mieter; Beschwerdeführer; Rechtsmittel; Angefochtene; Sicherheit; Klage; Beschwerdegegner; Trete; Partei; Kommentar; Auflage; [Hrsg]; Forderung; [Hrsg]; Parteien; Rüge; Gericht; Angefochtenen; Schweizer; Hinterlegt; Beschwerdeverfahren; Vorliegen; Erwägungen
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 172 (4A_529/2020)
Regeste
Art. 86 und 224 ZPO ; Teilklage und negative Feststellungswiderklage. Die Ausnahme vom Erfordernis der gleichen Verfahrensart gemäss Art. 224 Abs. 1 ZPO für negative Feststellungswiderklagen gilt unabhängig davon, ob diese in Reaktion auf eine sogenannte echte Teilklage oder eine sogenannte unechte Teilklage erhoben werden (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2.3).
Verfahren; Teilklage; Feststellung; Recht; Beschwerde; Negative; Feststellungswiderklage; Verfahrens; Beschwerdeführerin; Rechtsprechung; Ordentliche; Klage; Erhoben; Partei; Ordentlichen; Entscheid; Person; Widerklage; Bundesgericht; Kantons; Urteil; Verfahrensart; Vereinfachten; Unfall; Unechte; Kantonsgericht; Sogenannte; Forderung; über
146 III 413 (4A_207/2019)
Regeste
Widerklage ( Art. 224 Abs. 1 ZPO ); gerichtliche Fragepflicht gegenüber der beklagten Partei ( Art. 56 ZPO ). Die in Anwendung von Art. 56 ZPO eingeräumte Frist, um die Klageantwort zu ergänzen, schiebt den letztmöglichen Moment, um widerklageweise Begehren zu stellen, den Art. 224 Abs. 1 ZPO auf die Einreichung der Klageantwort festsetzt, nicht hinaus (E. 4.2).
Consid; Demande; Arrêt; Reconventionnelle; Réponse; Partie; Défenderesse; Délai; Zivilprozessordnung; Défendeur; Même; Précité; Civil; Manifeste; Arrêts; Kommentar; Octobre; Conclusions; Réponse; Parties; ZPO; Reconventionnelles; Demandeur; Défenderesse; Civile; Recours; Faits; Tribunal

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
AEGELIKommentar ZPO2010
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz