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Criminal Procedure Code (CrimPC)

Art. 224CrimPC from 2021

Art. 224 Criminal Procedure Code (CrimPC) drucken

Art. 224

Remand proceedings before the public prosecutor

1 The public prosecutor shall question the accused immediately and give the accused the opportunity to make a statement regarding the suspected offence and the grounds for remand. It shall immediately record all evidence that may substantiate or rebut the suspicions and the grounds for detention provided such evidence is readily available.

2 If the suspicions and the grounds for remand are confirmed, the public prosecutor shall immediately apply to the compulsory measures court, but at the latest within 48 hours of the arrest, for the accused to be remanded or for an alternative measure. It shall file its application in writing, with a brief statement of reasons and the most relevant files.

3 If the public prosecutor decides against applying for remand, it shall order the accused's immediate release. If it applies for an alternative measure, it shall take the required preventive measures.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 224 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUH160086Genehmigung Zufallsfund Beschwerde; Beschwerdeführer; Zufallsf; Genehmigung; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Zufallsfunde; Ermittlung; Überwachung; Person; Kantons; Verfahren; Einvernahme; Verwendet; Zwangsmassnahmen; Unverzüglich; Ermittlungen; Recht; Zufallsfundes; Wendung; Polizei; Obergericht; Erteilt; Zwangsmassnahmengericht; überwacht
ZHUH160084Akteneinsicht / BeweisanträgeBeschwerde; Beschwerdeführer; Akten; Polizei; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Prozess; Verfahren; Betäubungsmittel; Polizeiliche; Beschuldigte; Recht; Person; Polizeilichen; Einsicht; Verfahrens; Einvernahme; Akteneinsicht; Dokumente; Schmid; Polizeiaktion; Unterlagen; Gericht; Dokumentationspflicht; Schweiz; Schmutz; Beschwerdeführers; Geführte
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSHB.2021.5 (AG.2021.127)Anordnung der Sicherheitshaft bis zum 29. April 2021Beschwerde; Staatsanwaltschaft; Sicherheitshaft; Antrag; Beschwerdeführer; Zwangsmassnahmengericht; Verhältnismässigkeit; Gericht; Monate; Anordnung; Entscheid; Werden; Beantragt; Gemäss; Februar; Gehör; Monaten; Rechtliche; Untersuchungshaft; Basel-Stadt; Schriftlich; Könne; Amtliche; Anklage; Vorliegen; Vorliegend; Müsse; Jedoch; Bestimmt; Partei
BSHB.2019.57 (AG.2019.714)Anordnung der Sicherheitshaft bis zum 5. Februar 2020Beschwerde; Beschwerdeführer; Sicherheit; Sicherheitshaft; Werden; August; Freiheit; Verfahren; Flucht; Verfahrens; Schuldig; Gericht; Urteil; Staatsanwaltschaft; Haftentlassung; Strafgericht; Person; Vorzeitige; September; Anordnung; Haftentlassungsgesuch; Vorzeitigen; Würde; Vollzug; Entscheid; Strafvollzug; Schweiz; Werden; Voraussetzungen; Strafprozessordnung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 IV 160 (6B_73/2017)Art. 31 Abs. 1 BV; Art. 212, 221 und 236 StPO; vorzeitiger Straf- und Massnahmevollzug, Haftentlassungsgesuch. Der vorzeitige Strafvollzug bezieht sich allein auf den Vollzug der Untersuchungs- und Sicherheitshaft. Rechtstitel für den damit verbundenen Freiheitsentzug ist nicht die zu erwartende Freiheitsstrafe, sondern die strafprozessuale Haft (E. 2.1). Stellt die beschuldigte Person, die ihre Einwilligung zum vorzeitigen Strafvollzug erteilt hat, ein Entlassungsgesuch, sind die gesetzlichen Haftgründe nach den Bestimmungen über die Anordnung von Untersuchungs- oder Sicherheitshaft zu prüfen (E. 2.3 und 4). Vorzeitig; Urteil; Vollzug; Vorzeitige; Freiheit; Verfahren; Vorzeitigen; Entlassung; Vollzug; Beschwerde; Untersuchungs; Flucht; Verfahrens; Sicherheit; Vorinstanz; Antritt; Freiheitsstrafe; Haftentlassung; Person; Prozessuale; Massnahme; Beschuldigte; Sicherheitshaft; Freiheitsentzug; Sachen; Haftentlassungsgesuch; Staatsanwaltschaft; Fluchtgefahr; Prozessualen; Bedingte
142 IV 29 (1B_419/2015)Art. 226 Abs. 4 lit. c, Art. 227 Abs. 5, Art. 237 Abs. 1 StPO; Anordnung von Ersatzmassnahmen an Stelle der Untersuchungshaft. Das Zwangsmassnahmengericht kann keine Untersuchungshaft anordnen, wenn die Staatsanwaltschaft lediglich Ersatzmassnahmen beantragt hat (E. 3). Ersatzmassnahme; Ersatzmassnahmen; Zwangsmassnahmen; Staatsanwaltschaft; Untersuchungshaft; Zwangsmassnahmengericht; Anordnung; Verfahren; Beantragt; Prozessordnung; Begehren; Verfahrens; Beantragte; Entscheid; Botschaft; Regel; Hende; Prozessordnung; Beschwerde; Person; Verfahren; Vorverfahren; Antrag; Beschuldigten; Möglichkeit; Ersatzmassnahmen; Einheitlich

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BH.2017.4Abweisung des Haftentlassungsgesuchs (Art. 228 i.V.m. Art. 222 StPO).Beschwerde; Bundes; Ersatzmassnahme; Entscheid; Beschwerdeführerin; Haftentlassung; Verfahren; KZMG-BE; Antrag; Bundesstrafgericht; Untersuchung; Beantragt; Ersatzmassnahmen; Beschwerdekammer; Untersuchungshaft; Fluchtgefahr; Anordnung; Bundesstrafgerichts; Antrag; Haftentlassungsgesuch; Bundesanwaltschaft; Zwangsmassnahmen; Verfahrensakten; Stunden; Gericht; Haftentlassungsgesuchs; Beschuldigte; Beschwerdeverfahren; Akten
BP.2014.19Entlassung aus der Untersuchungshaft (Art. 226 Abs. 5 StPO/Art. 228 i.V.m. Art. 222 StPO). Bestellung eines amtlichen Verteidigers (Art. 132 StPO).
Beschwerde; Beschwerdeführer; Bundes; Tatverdacht; Bericht; Verfahren; Organisation; Beschwerdeführers; Recht; Untersuchung; Akten; Ringen; Amtliche; Verteidigung; Dringend; ZMG-BE; Untersuchungshaft; Verfahren; Zwangsmassnahmen; Gespräch; Beschwerdeverfahren; Dringenden; Hinweis; Entscheid; Gericht; Bundesstrafgericht; Terroristische; Beschwerdekammer; Bundesstrafgerichts
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