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Codice di procedura penale (CPP)

Art. 224 CPP dal 2020

Art. 224 Codice di procedura penale (CPP) drucken

Art. 224

1 Il pubblico ministero sottopone senza indugio l’imputato a interrogatorio e gli offre l’opportunità di esprimersi in merito agli indizi di reato e ai motivi della carcerazione. Assume senza indugio le prove direttamente disponibili e atte a corroborare o infirmare gli indizi di reato e i motivi di carcerazione.

2 Se gli indizi di reato e i motivi di carcerazione si confermano, il pubblico ministero, immediatamente ma al più tardi 48 ore dopo l’arresto, propone al giudice dei provvedimenti coercitivi di ordinare la carcerazione preventiva o una misura sostitutiva. Presenta la sua proposta per scritto corredata di una succinta motivazione e allegandovi gli atti essenziali.

3 Se rinuncia a proporre la carcerazione, il pubblico ministero dispone l’immediata liberazione. Se propone una misura sostitutiva, adotta i provvedimenti di sicurezza necessari.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 224 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUH160086Genehmigung Zufallsfund Beschwerde; Beschwerdeführer; Zufallsf; Genehmigung; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Zufallsfunde; Ermittlung; Überwachung; Person; Kantons; Verfahren; Einvernahme; Verwendet; Zwangsmassnahmen; Unverzüglich; Ermittlungen; Recht; Zufallsfundes; Wendung; Polizei; Obergericht; Erteilt; Zwangsmassnahmengericht; überwacht
ZHUH160084Akteneinsicht / BeweisanträgeBeschwerde; Beschwerdeführer; Akten; Polizei; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Prozess; Verfahren; Betäubungsmittel; Polizeiliche; Beschuldigte; Recht; Person; Polizeilichen; Einsicht; Verfahrens; Einvernahme; Akteneinsicht; Dokumente; Schmid; Polizeiaktion; Unterlagen; Gericht; Dokumentationspflicht; Schweiz; Schmutz; Beschwerdeführers; Geführte
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSHB.2021.5 (AG.2021.127)Anordnung der Sicherheitshaft bis zum 29. April 2021Beschwerde; Staatsanwaltschaft; Sicherheitshaft; Antrag; Beschwerdeführer; Zwangsmassnahmengericht; Verhältnismässigkeit; Gericht; Monate; Anordnung; Entscheid; Werden; Beantragt; Gemäss; Februar; Gehör; Monaten; Rechtliche; Untersuchungshaft; Basel-Stadt; Schriftlich; Könne; Amtliche; Anklage; Vorliegen; Vorliegend; Müsse; Jedoch; Bestimmt; Partei
BSHB.2019.57 (AG.2019.714)Anordnung der Sicherheitshaft bis zum 5. Februar 2020Beschwerde; Beschwerdeführer; Sicherheit; Sicherheitshaft; Werden; August; Freiheit; Verfahren; Flucht; Verfahrens; Schuldig; Gericht; Urteil; Staatsanwaltschaft; Haftentlassung; Strafgericht; Person; Vorzeitige; September; Anordnung; Haftentlassungsgesuch; Vorzeitigen; Würde; Vollzug; Entscheid; Strafvollzug; Schweiz; Werden; Voraussetzungen; Strafprozessordnung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 IV 160 (6B_73/2017)Art. 31 Abs. 1 BV; Art. 212, 221 und 236 StPO; vorzeitiger Straf- und Massnahmevollzug, Haftentlassungsgesuch. Der vorzeitige Strafvollzug bezieht sich allein auf den Vollzug der Untersuchungs- und Sicherheitshaft. Rechtstitel für den damit verbundenen Freiheitsentzug ist nicht die zu erwartende Freiheitsstrafe, sondern die strafprozessuale Haft (E. 2.1). Stellt die beschuldigte Person, die ihre Einwilligung zum vorzeitigen Strafvollzug erteilt hat, ein Entlassungsgesuch, sind die gesetzlichen Haftgründe nach den Bestimmungen über die Anordnung von Untersuchungs- oder Sicherheitshaft zu prüfen (E. 2.3 und 4). Vorzeitig; Urteil; Vollzug; Vorzeitige; Freiheit; Verfahren; Vorzeitigen; Entlassung; Vollzug; Beschwerde; Untersuchungs; Flucht; Verfahrens; Sicherheit; Vorinstanz; Antritt; Freiheitsstrafe; Haftentlassung; Person; Prozessuale; Massnahme; Beschuldigte; Sicherheitshaft; Freiheitsentzug; Sachen; Haftentlassungsgesuch; Staatsanwaltschaft; Fluchtgefahr; Prozessualen; Bedingte
142 IV 29 (1B_419/2015)Art. 226 Abs. 4 lit. c, Art. 227 Abs. 5, Art. 237 Abs. 1 StPO; Anordnung von Ersatzmassnahmen an Stelle der Untersuchungshaft. Das Zwangsmassnahmengericht kann keine Untersuchungshaft anordnen, wenn die Staatsanwaltschaft lediglich Ersatzmassnahmen beantragt hat (E. 3). Ersatzmassnahme; Ersatzmassnahmen; Zwangsmassnahmen; Staatsanwaltschaft; Untersuchungshaft; Zwangsmassnahmengericht; Anordnung; Verfahren; Beantragt; Prozessordnung; Begehren; Verfahrens; Beantragte; Entscheid; Botschaft; Regel; Hende; Prozessordnung; Beschwerde; Person; Verfahren; Vorverfahren; Antrag; Beschuldigten; Möglichkeit; Ersatzmassnahmen; Einheitlich

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BH.2017.4Abweisung des Haftentlassungsgesuchs (Art. 228 i.V.m. Art. 222 StPO).Beschwerde; Bundes; Ersatzmassnahme; Entscheid; Beschwerdeführerin; Haftentlassung; Verfahren; KZMG-BE; Antrag; Bundesstrafgericht; Untersuchung; Beantragt; Ersatzmassnahmen; Beschwerdekammer; Untersuchungshaft; Fluchtgefahr; Anordnung; Bundesstrafgerichts; Antrag; Haftentlassungsgesuch; Bundesanwaltschaft; Zwangsmassnahmen; Verfahrensakten; Stunden; Gericht; Haftentlassungsgesuchs; Beschuldigte; Beschwerdeverfahren; Akten
BP.2014.19Entlassung aus der Untersuchungshaft (Art. 226 Abs. 5 StPO/Art. 228 i.V.m. Art. 222 StPO). Bestellung eines amtlichen Verteidigers (Art. 132 StPO).
Beschwerde; Beschwerdeführer; Bundes; Tatverdacht; Bericht; Verfahren; Organisation; Beschwerdeführers; Recht; Untersuchung; Akten; Ringen; Amtliche; Verteidigung; Dringend; ZMG-BE; Untersuchungshaft; Verfahren; Zwangsmassnahmen; Gespräch; Beschwerdeverfahren; Dringenden; Hinweis; Entscheid; Gericht; Bundesstrafgericht; Terroristische; Beschwerdekammer; Bundesstrafgerichts
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