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Code de procédure pénale (CCP)

Art. 224 CCP de 2020

Art. 224 Code de procédure pénale (CCP) drucken

Art. 224

1 Le ministère public interroge le prévenu sans retard et lui donne l’occasion de s’exprimer sur les soupçons et les motifs de détention retenus contre lui. Il procède immédiatement à l’administration des preuves aisément disponibles susceptibles de confirmer ou d’écarter les soupçons et les motifs de détention.

2 Si les soupçons et les motifs de détention sont confirmés, le ministère public propose au tribunal des mesures de contrainte, sans retard mais au plus tard dans les 48 heures à compter de l’arrestation, d’ordonner la détention provisoire ou une mesure de substitution. Le ministère public lui transmet sa demande par écrit, la motive brièvement et y joint les pièces essentielles du dossier.

3 Si le ministère public renonce à proposer la détention provisoire, il ordonne la mise en liberté immédiate du prévenu. S’il propose une mesure de substitution, il prend les dispositions conservatoires qui s’imposent.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 224 Code de procédure pénale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUH160086Genehmigung Zufallsfund Beschwerde; Beschwerdeführer; Zufallsf; Genehmigung; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Zufallsfunde; Ermittlung; Überwachung; Person; Kantons; Verfahren; Einvernahme; Verwendet; Zwangsmassnahmen; Unverzüglich; Ermittlungen; Recht; Zufallsfundes; Wendung; Polizei; Obergericht; Erteilt; Zwangsmassnahmengericht; überwacht
ZHUH160084Akteneinsicht / BeweisanträgeBeschwerde; Beschwerdeführer; Akten; Polizei; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Prozess; Verfahren; Betäubungsmittel; Polizeiliche; Beschuldigte; Recht; Person; Polizeilichen; Einsicht; Verfahrens; Einvernahme; Akteneinsicht; Dokumente; Schmid; Polizeiaktion; Unterlagen; Gericht; Dokumentationspflicht; Schweiz; Schmutz; Beschwerdeführers; Geführte
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSHB.2021.5 (AG.2021.127)Anordnung der Sicherheitshaft bis zum 29. April 2021Beschwerde; Staatsanwaltschaft; Sicherheitshaft; Antrag; Beschwerdeführer; Zwangsmassnahmengericht; Verhältnismässigkeit; Gericht; Monate; Anordnung; Entscheid; Werden; Beantragt; Gemäss; Februar; Gehör; Monaten; Rechtliche; Untersuchungshaft; Basel-Stadt; Schriftlich; Könne; Amtliche; Anklage; Vorliegen; Vorliegend; Müsse; Jedoch; Bestimmt; Partei
BSHB.2019.57 (AG.2019.714)Anordnung der Sicherheitshaft bis zum 5. Februar 2020Beschwerde; Beschwerdeführer; Sicherheit; Sicherheitshaft; Werden; August; Freiheit; Verfahren; Flucht; Verfahrens; Schuldig; Gericht; Urteil; Staatsanwaltschaft; Haftentlassung; Strafgericht; Person; Vorzeitige; September; Anordnung; Haftentlassungsgesuch; Vorzeitigen; Würde; Vollzug; Entscheid; Strafvollzug; Schweiz; Werden; Voraussetzungen; Strafprozessordnung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 IV 160 (6B_73/2017)Art. 31 Abs. 1 BV; Art. 212, 221 und 236 StPO; vorzeitiger Straf- und Massnahmevollzug, Haftentlassungsgesuch. Der vorzeitige Strafvollzug bezieht sich allein auf den Vollzug der Untersuchungs- und Sicherheitshaft. Rechtstitel für den damit verbundenen Freiheitsentzug ist nicht die zu erwartende Freiheitsstrafe, sondern die strafprozessuale Haft (E. 2.1). Stellt die beschuldigte Person, die ihre Einwilligung zum vorzeitigen Strafvollzug erteilt hat, ein Entlassungsgesuch, sind die gesetzlichen Haftgründe nach den Bestimmungen über die Anordnung von Untersuchungs- oder Sicherheitshaft zu prüfen (E. 2.3 und 4). Vorzeitig; Urteil; Vollzug; Vorzeitige; Freiheit; Verfahren; Vorzeitigen; Entlassung; Vollzug; Beschwerde; Untersuchungs; Flucht; Verfahrens; Sicherheit; Vorinstanz; Antritt; Freiheitsstrafe; Haftentlassung; Person; Prozessuale; Massnahme; Beschuldigte; Sicherheitshaft; Freiheitsentzug; Sachen; Haftentlassungsgesuch; Staatsanwaltschaft; Fluchtgefahr; Prozessualen; Bedingte
142 IV 29 (1B_419/2015)Art. 226 Abs. 4 lit. c, Art. 227 Abs. 5, Art. 237 Abs. 1 StPO; Anordnung von Ersatzmassnahmen an Stelle der Untersuchungshaft. Das Zwangsmassnahmengericht kann keine Untersuchungshaft anordnen, wenn die Staatsanwaltschaft lediglich Ersatzmassnahmen beantragt hat (E. 3). Ersatzmassnahme; Ersatzmassnahmen; Zwangsmassnahmen; Staatsanwaltschaft; Untersuchungshaft; Zwangsmassnahmengericht; Anordnung; Verfahren; Beantragt; Prozessordnung; Begehren; Verfahrens; Beantragte; Entscheid; Botschaft; Regel; Hende; Prozessordnung; Beschwerde; Person; Verfahren; Vorverfahren; Antrag; Beschuldigten; Möglichkeit; Ersatzmassnahmen; Einheitlich

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BH.2017.4Abweisung des Haftentlassungsgesuchs (Art. 228 i.V.m. Art. 222 StPO).Beschwerde; Bundes; Ersatzmassnahme; Entscheid; Beschwerdeführerin; Haftentlassung; Verfahren; KZMG-BE; Antrag; Bundesstrafgericht; Untersuchung; Beantragt; Ersatzmassnahmen; Beschwerdekammer; Untersuchungshaft; Fluchtgefahr; Anordnung; Bundesstrafgerichts; Antrag; Haftentlassungsgesuch; Bundesanwaltschaft; Zwangsmassnahmen; Verfahrensakten; Stunden; Gericht; Haftentlassungsgesuchs; Beschuldigte; Beschwerdeverfahren; Akten
BP.2014.19Entlassung aus der Untersuchungshaft (Art. 226 Abs. 5 StPO/Art. 228 i.V.m. Art. 222 StPO). Bestellung eines amtlichen Verteidigers (Art. 132 StPO).
Beschwerde; Beschwerdeführer; Bundes; Tatverdacht; Bericht; Verfahren; Organisation; Beschwerdeführers; Recht; Untersuchung; Akten; Ringen; Amtliche; Verteidigung; Dringend; ZMG-BE; Untersuchungshaft; Verfahren; Zwangsmassnahmen; Gespräch; Beschwerdeverfahren; Dringenden; Hinweis; Entscheid; Gericht; Bundesstrafgericht; Terroristische; Beschwerdekammer; Bundesstrafgerichts
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