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Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF)

Der Art. 224 SchKG wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.

Art. 224 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS130023Kollokation / Ausscheidung der Kompetenzstücke (Beschwerde über das Konkursamt)Beschwerde; Recht; Konkurs; Beschwerdeführer; Kollokation; Aufsicht; Gericht; Verfahren; Rechtsmittel; Bezirksgericht; SchKG; Vorinstanz; Vormundschaftsbehörde; Begründung; Aufsichtsbehörde; Kompetenzstücke; Ziffer; Ausscheidung; Zuständige; Kollokationsplan; Verwaltung; Anträge; Treten; Konkursamt; Unentgeltliche; Obergericht; Entscheid; Bestimmungen; Kanton

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
90 III 18Konkurs; Feststellung und Sicherung der Konkursmasse (Art. 221 ff. SchKG). Unter welchen Voraussetzungen darf das Konkursamt Sachen im Gewahrsam Dritter mit polizeilicher Hilfe in amtliche Verwahrung nehmen? Die Beschlagnahme einer dem Gemeinschuldner unter Eigentumsvorbehalt verkauften und vom Verkäufer "zwecks Sicherstellung" zurückgenommenen Sache ist unzulässig. Art. 232 Ziff. 4 SchKG ist in einem solchen Falle nicht entsprechend anwendbar. Tragweite des Kreisschreibens Nr. 29 vom 31. März 1911. Konkurs; Eigentum; SchKG; Konkursamt; Käufer; Eigentums; Wagen; Rekurrentin; Gemeinschuldner; Verkäufer; Eigentumsvorbehalt; Verwahrung; Vertrag; Recht; Käuferin; Konkursmasse; Pfandrecht; Konkursverwaltung; Befugt; Kreisschreiben; Anspruch; Gemeinschuldners; Konkurseröffnung; Massnahme; Beansprucht; Kaufgegenstand; Pfandgläubiger; Konkursverfahren; Hilfe; Restkaufpreis
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