Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP)
Der Art. 224 SchKG wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.
Art. 224 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS130023 | Kollokation / Ausscheidung der Kompetenzstücke (Beschwerde über das Konkursamt) | Beschwerde; Recht; Konkurs; Beschwerdeführer; Kollokation; Aufsicht; Gericht; Verfahren; Rechtsmittel; Bezirksgericht; SchKG; Vorinstanz; Vormundschaftsbehörde; Begründung; Aufsichtsbehörde; Kompetenzstücke; Ziffer; Ausscheidung; Zuständige; Kollokationsplan; Verwaltung; Anträge; Treten; Konkursamt; Unentgeltliche; Obergericht; Entscheid; Bestimmungen; Kanton |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
90 III 18 | Konkurs; Feststellung und Sicherung der Konkursmasse (Art. 221 ff. SchKG). Unter welchen Voraussetzungen darf das Konkursamt Sachen im Gewahrsam Dritter mit polizeilicher Hilfe in amtliche Verwahrung nehmen? Die Beschlagnahme einer dem Gemeinschuldner unter Eigentumsvorbehalt verkauften und vom Verkäufer "zwecks Sicherstellung" zurückgenommenen Sache ist unzulässig. Art. 232 Ziff. 4 SchKG ist in einem solchen Falle nicht entsprechend anwendbar. Tragweite des Kreisschreibens Nr. 29 vom 31. März 1911. | Konkurs; Eigentum; SchKG; Konkursamt; Käufer; Eigentums; Wagen; Rekurrentin; Gemeinschuldner; Verkäufer; Eigentumsvorbehalt; Verwahrung; Vertrag; Recht; Käuferin; Konkursmasse; Pfandrecht; Konkursverwaltung; Befugt; Kreisschreiben; Anspruch; Gemeinschuldners; Konkurseröffnung; Massnahme; Beansprucht; Kaufgegenstand; Pfandgläubiger; Konkursverfahren; Hilfe; Restkaufpreis |