1 Ist die Prüfung bei dem Verkäufer vorzunehmen, so hört dieser auf, gebunden zu sein, wenn der Käufer nicht bis zum Ablaufe der vereinbarten oder üblichen Frist genehmigt.
2 In Ermangelung einer solchen Frist kann der Verkäufer nach Ablauf einer angemessenen Zeit den Käufer zur Erklärung über die Genehmigung auffordern und hört auf, gebunden zu sein, wenn der Käufer auf die Aufforderung hin sich nicht sofort erklärt.
III. Prüfung beim Käufer >BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-2708/2016 | Auflösung des Arbeitsverhältnisses | Beschwerde; Arbeit; Kündigung; Schwerdeführer; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Behandlung; Alkohol; Behandlungsvereinbarung; Verhalten; Arbeitsverhältnis; Recht; Urteil; Vereinbarung; Sucht; MedicalService; Anspruch; Partei; Missbräuchlich; Massnahme; BVGer; Arbeitsverhältnisse; Massnahmen; Pflicht; Mahnung; Beschwerdeführers; Reintegration; Leistung; Arbeitsverhältnisses; über |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BH.2011.4 | Ordre de mise en détention provisoire (art. 226 en lien avec l'art. 222 CPP). | Courant; Recourant; été; Audition; il; Prévenu; Cours; Recours; Classeur; être; Détention; Suisse; un; Fédéral; Pénal; Cette; Mesure; était; Arrêt; Près; Avoir; Compte; Notamment; Août; Contre; Sest; Soupçons |