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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 223 StGB vom 2020

Art. 223 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 223 Verursachung einer Explosion

Verursachung einer Explosion

1. Wer vorsätzlich eine Explosion von Gas, Benzin, Petroleum oder ähnlichen Stoffen verursacht und dadurch wissentlich Leib und Leben von Menschen oder fremdes Eigentum in Gefahr bringt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Ist nur ein geringer Schaden entstanden, so kann auf Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe erkannt werden.

2. Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 223 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUR100227Einstellung der UntersuchungRekurs; Brand; Rekursgegner; Feuer; Wohnwagen; Rekurrent; Staatsanwaltschaft; Camping; Rekurrenten; Verhalten; Campingplatz; Lässig; Recht; Gefahr; Scher; Erfolg; Fahrlässig; Rekursgegners; Gasflaschen; Fahrlässige; Sorgfalt; Feuerlöscher; Gefahren; Brandausbruch; Untersuchung; Kühlschrank
LU21 09 111Art. 224 Abs. 1, 225 Abs. 1 StGB. In Gefahr bringen von Leib und Leben von Personen oder von fremdem Eigentum. Bei der Auslegung dieses Begriffs folgt das Obergericht nicht der Individualtheorie, sondern der Repräsentationstheorie. Vorausgesetzt ist eine konkrete Gefahr, die sich auf Rechtsgüter (Personen und/oder Sachgüter) der Allgemeinheit beziehen muss (sog. Gemeingefahr).Gefährdung; Gefahr; Gemeingefahr; Absicht; Verbrecherische; Person; Genügt; Eigentum; Allgemeinheit; Rechtsgüter; Bringt; Freiheitsstrafe; Tatbestände; Erwägungen; Fremdes; Urteil; Individualtheorie; Fremden; Angesichts; Hohen; Muss; Repräsentationstheorie; Angefochtenen; Bestraft; Giftige; Beziehen; Personen; Verletzung; Obergericht; Sprengstoffe

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2009 25AGVE - Archiv 2009 Straf-undMassnahmenvollzug 107 [...] 25 Bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug Die bedingte Entlassung...Schwerde; Führer; Lassung; Dingt; Entlassung; Dingte; Recht; Beschwerdeführer; Bedingte; Vollzug; Urteil; Gutachten; Verfügung; Dingten; Bewährung; Vollzug; Gnose; Führers; Bedingten; Verhalten; Vollzugs; Urteilung; Künftige; Schwerdeführers; Freiheit; Verwaltungsgericht; Fortmassnahmen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
110 IV 68Art. 223 und 125 StGB. Fahrlässige Verursachung einer Explosion und fahrlässige schwere Körperverletzung. Wer als Betriebsleiter einem Dritten Geräte zur Verwendung von Flüssiggas überlässt, ohne ihn über die speziellen Unfallgefahren zu instruieren, verletzt seine Sorgfaltspflicht. Beschwerde; Beschwerdeführer; Verwendung; Gasbrenner; Flüssiggas; Bruder; Brenner; Instruktion; Vorsicht; Vorinstanz; Gasbrenners; Gerät; Betrieb; Nichtigkeitsbeschwerde; Genügend; Fahrlässigkeit; Flamme; Geräte; Sorgfalt; Urteil; Explosion; Gasflasche; Flüssiggas-Verwendung; Sorgfaltspflicht; Verfügung; Gefahren; Drittperson; Mitarbeiter; Genügende; Risiken

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-3397/2006Asyl und WegweisungBeschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Beschwerdeführers; Vorinstanz; Mitglied; Schweiz; Anschläge; Asylausschluss; Organisation; Türkische; Mitglieds; Molotowcocktail-Anschläge; Türkei; Mitgliedschaft; Partei; Verfahren; Handlung; Urteil; Lägen; Behörde; Verurteilung; Bundesverwaltungsgericht; Behörden; EMARK; Terroristisch; Folter; Verwerfliche; Rechtsvertreter

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2015.28Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht (Art. 224 Abs. 1 StGB), versuchte Sachbeschädigung (Art. 144 Abs. 1 und 3 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB), versuchte Brandstiftung (Art. 221 Abs. 1 und 2 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB); eventuell Herstellen, Verbergen, Weiterschaffen von Sprengstoffen und giftigen Gasen (Art. 226 Abs. 1 und 2 StGB), strafbare Vorbereitungshandlungen zu Brandstiftung (Art. 260bis Abs. 1 lit. g StGB).Schuldig; Beschuldigte; Bundes; Brand; Beschuldigten; Privatkläger; Feuer; Suchte; Ersucht; Spreng; Person; Versucht; Recht; Rucksack; Versuchte; Verfahren; Sprengstoff; Konzert; Anklage; Personen; Verfahrens; Entschädigung; Bundesanwaltschaft; Verfahren; Gericht; Täter; Schaden
SK.2014.10Versuchte Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht (Art. 224 Abs. 1 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB); versuchte Verursachung einer Explosion (Art. 223 Ziff. 1 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB)
Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Bundes; Gericht; Spreng; Explosion; Sprengstoff; Störung; Gefährdung; Bundesanwaltschaft; Täter; Recht; Person; Fähig; Ersuchte; Anklage; Sprengstoffe; Verfahren; Firma; Versuchte; Arbeit; Absicht; Schul; Gefahr; Urteil; Recht; Massnahme
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