1 Anstände über die Zuständigkeit der militärischen und der zivilen Gerichtsbarkeit werden vom Bundesstrafgericht endgültig entschieden.327
2 Das Bundesstrafgericht hebt Verfahren oder Urteile auf, die einen Übergriff der zivilen in die militärische Gerichtsbarkeit oder der militärischen in die zivile Gerichtsbarkeit enthalten. Es trifft nötigenfalls vorsorgliche Massnahmen.328
3 Die infolge des aufgehobenen Urteils vollzogene Strafe wird auf eine infolge des andern Urteils zu erstehende Strafe angerechnet.
327 Fassung gemäss
328 Fassung gemäss
BGE | Regeste | Schlagwörter |
116 Ia 70 | Art. 83 lit. a OG; Kompetenzkonflikt nach Art. 223 MStG. Der militärische Untersuchungsrichter tritt seinen Dienst mit dem Anruf bzw. dem Aufgebot durch den zuständigen Kommandanten (oder die Direktion der Eidgenössischen Militärverwaltung) an. Begibt er sich daraufhin - in der Regel in Uniform - an den Ort der Einvernahme, so steht dies im Zusammenhang mit der von ihm zu erbringenden Militärdienstleistung, weshalb er für Verkehrsübertretungen während der Fahrt dorthin dem Militärstrafgesetz untersteht. Nur wenn jeder solcher Zusammenhang fehlt, sind Verkehrsübertretungen der dem Militärstrafrecht unterstehenden Personen durch die zivilen Behörden zu verfolgen und zu beurteilen. | Militärische; Urteil; Zivile; Zusammenhang; Dienst; Kompetenzkonflikt; Bundes; Militärstrafrecht; Unterstehe; Zivilen; Behörde; Dienstlich; Bundesgericht; Militärstrafgesetz; Zuständig; Personen; Unterstehen; Behörden; Klage; Zuständigkeit; Glarus; Kantons; HAURI; Militärischen; Fahrt; Verfolgen; Unterstehenden; Verfahren; Bestritt |
106 Ia 49 | Art. 223 MStG, Kompetenzkonflikt zwischen Zivil- und Militärgerichtsbarkeit. 1. Instruktoren unterstehen dem Militärstrafrecht, wenn sie einem Kurs oder einer Schule zugeteilt sind (Erw. 1). 2. Die Rechtskraft steht der Aufhebung eines zivilen Strafurteils nicht entgegen, wenn die Militärstrafgerichtsbehörden die Kompetenz beanspruchen (Erw. 3). | Militärstrafrecht; Fraubrunnen; Militärische; Bürgerliche; Urteil; Gerichtspräsident; Urteil; Bundes; Instruktor; Zugeteilt; Schule; Unterstehen; Militärischen; Kompetenz; Militärgerichtsbarkeit; Unterworfen; Bundesgericht; Uniform; Militärdienst; Fahrzeug; Diss; Selbstunfall; überwies; Mandat; Dienstfahrzeug; Gerichtspräsidenten; Hatte; Beamte; Bürgerlichen; Militärverwaltung |