1 Das Gericht stellt die Klage der beklagten Partei zu und setzt ihr gleichzeitig eine Frist zur schriftlichen Klageantwort.
2 Für die Klageantwort gilt Artikel 221 sinngemäss. Die beklagte Partei hat darzulegen, welche Tatsachenbehauptungen der klagenden Partei im Einzelnen anerkannt oder bestritten werden.
3 Das Gericht kann die beklagte Partei auffordern, die Klageantwort auf einzelne Fragen oder einzelne Rechtsbegehren zu beschränken (Art. 125).
4 Es stellt die Klageantwort der klagenden Partei zu.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LC210019 | Abänderung Scheidungsurteil | Berufung; Vorinstanz; Verfahren; Gericht; Kläger; Partei; Beklagte; Verfahrens; Berufungskläger; Parteien; Abänderung; Beklagten; Entscheid; Prozess; Urteil; Unterhalt; Gemäss; Klageantwort; Treten; Berufungsverfahren; Berufungsbeklagte; Bezirksgericht; Gerichtskosten; Kosten; Klägers; Prozessvoraussetzung; Abänderungsverfahren; Aufzuheben; Erstinstanzlichen |
ZH | RB210017 | Forderung (Frist Klageantwort) | Beschwerde; Verfügung; Verfahren; Kläger; Klageantwort; Verfahrens; Sistierung; Vorinstanz; Beklagte; Partei; Beklagten; Gericht; Parteien; Nachteil; Welche; Setzte; Rechtsverzögerung; Gerichts; Wieder; Weiter; Gemäss; Nichtig; Zürich; Entscheid; Leicht; Kosten; Nichtigkeit; Sistierungsverfügung |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB120016 | Aufsichtsbeschwerde gegen aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid | Beschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Gemeindeammann; Verfahren; Entscheid; Urteil; Obergericht; Aufsicht; Horgen; Gericht; Gemeindeammannamt; Pächter; Ausweisung; Wohnhaus; Zivil; Assek; Verfahrens; Kanton; Mietgericht; heutige; Vorinstanz; Vollstreckung; Kantons; Einzelgericht; Verlassen; Bezirksgericht; Rechtskraft; Aufsichtsbeschwerde; Räumen |
SG | B 2013/39 | Urteil Baurecht, Art. 6 Abs. 1 NHG (SR 451).Die geplante Antennenanlage steht im Einklang mit dem ISOS-Inventar und der kommunalen Schutzverordnung, weshalb für die Antenne kein Alternativstandort gesucht werden muss (Verwaltungsgericht, B 2013/39). | Beschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Entscheid; Vorinstanz; Rekurs; Bundes; Anlage; Gehör; Antenne; QS-System; Verfahren; Schutz; Genüge; Liegende; Inventar; Begründung; Gallen; Verwaltungsgericht; Schützt; Ortsbild; Ungenügend; Hinweis; Gehörs; Anspruch; Berneck; Verfahrens; Geschützte; Angefochten |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
146 III 55 (4A_70/2019) | Art. 225 und 229 ZPO ; Novenrecht, Aufteilung der Replik, Dupliknoven. Thematische Beschränkung der Replik und Novenrecht (E. 2.3-2.4). Voraussetzungen für die Entgegnung von Dupliknoven mit (echten und unechten) Noven (E. 2.5). | Patent; Noven; Duplik; Beschwerde; Klage; Replik; Unbeschränkt; Recht; Beschwerdegegnerin; Tatsachen; Vorinstanz; Verfahren; Partei; Schränkten; Beweismittel; Bracht; Akten; Dupliknoven; Patents; Einschränkung; Unechte; Echten; Beschränkte; Durchflussmessfühler; Patentansprüche; Thematisch; Instruktionsverhandlung; Zivilprozess; Entgegenhaltung; Vorzubringen |
140 III 159 (4A_29/2014) | Richterliches Ermessen bei der Verfahrensleitung; Zeitpunkt der Ansetzung einer Frist zur Klageantwort; unnötige Kosten. Ist das Gericht gehalten, mit der Zustellung der Klage an die Gegenpartei und der Ansetzung einer Frist zur Klageantwort zuzuwarten, bis der Kostenvorschuss bezahlt ist, um dem Kläger allenfalls unnötige Kosten (Parteientschädigung) zu ersparen? Frage namentlich unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Art. 59 Abs. 2 lit. f und Art. 60 ZPO sowie von Art. 65, 98, 101 Abs. 2 und Art. 124 Abs. 1 ZPO verneint (E. 2 und 4). | Klage; Beschwerde; Kostenvorschuss; Gericht; Partei; Verfahren; Frist; Kostenvorschusses; Klageantwort; Parteien; Beschwerdeführer; Zivilprozessordnung; Vorinstanz; Parteientschädigung; Verfahrens; Beschwerdegegnerin; Leistung; Klagten; Vorschuss; Zivilprozessordnung; Antwort; Prozessvoraussetzung; Ermessen; Unnötige; TAPPY |
Autor | Kommentar | Jahr |
Willisegger | Basler Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung | 2017 |
Ch. Leuenberger | Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung | 2013 |