Art. 222 CPP dal 2021
Art. 222
71 Rimedi giuridici
Il carcerato può impugnare dinanzi alla giurisdizione di reclamo le decisioni che ordinano, prorogano o mettono fine alla carcerazione preventiva o di sicurezza. È fatto salvo l'articolo 233.
71 Nuovo testo giusta l'all. n. II 7 della L del 19 mar. 2010 sull'organizzazione delle autorità penali, in vigore dal 1° gen. 2011 (RU 2010 3267; FF 2008 7093).
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 IV 123 (1B_438/2020) | Regeste Art. 222 und 237 Abs. 4 StPO ; Nichtanordnung von Ersatzmassnahmen anstelle von Untersuchungshaft; Beschwerdelegitimation der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft ist berechtigt, den Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts, mit welchem dieses die Anordnung von ihr beantragter Ersatzmassnahmen ablehnt, bei der kantonalen Beschwerdeinstanz anzufechten (E. 2). | Beschwerde; Staatsanwaltschaft; Ersatzmassnahme; Ersatzmassnahmen; Entscheid; Zwangsmassnahme; Untersuchungs; Beschwerdeinstanz; Bundesgericht; Zwangsmassnahmengericht; Nichtanordnung; Sicherheitshaft; Beschwerdelegitimation; Rechtsprechung; Vorinstanz; Kantons; Untersuchungsoder; Aufhebung; Verfahren; Entscheide; Beantragte; Zwangsmassnahmengerichts; Nichtanordnung; Nichtverlängerung; Anordnung; Alkoholabstinenz; Therapie; Appenzell; Kantonale; Urteil |
137 IV 230 (1B_232/2011) | Art. 81 BGG, Art. 222, 226 Abs. 5 und Art. 388 StPO; Untersuchungshaft, Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen Freilassungsentscheid des Zwangsmassnahmengerichts. Rechtsschutzinteresse der Staatsanwaltschaft an der Beschwerdeführung gegen die Beendigung der Untersuchungshaft (E. 1). Die Beschwerdeinstanz kann ohne vorherige Anhörung der beschuldigten Person die vorläufige Weiterführung der Haft anordnen, wenn dies zum Schutz des Untersuchungszwecks notwendig ist (E. 2.2.1). Die Nichtbehandlung des Gesuchs um vorläufige Weiterführung der Untersuchungshaft führt zur Vereitelung des Beschwerderechts der Staatsanwaltschaft (E. 2.3). | Beschwerde; Staatsanwaltschaft; Untersuchungshaft; Entscheid; Zwangsmassnahmengericht; Beschwerdeinstanz; Freilassung; Verfahren; Zwangsmassnahmengerichts; Kantons; Recht; Vorsorglich; Kantonsgericht; Schwyz; Anordnung; Unverzüglich; Verfügung; Vorsorgliche; Person; Beschuldigte; Beschuldigte; Verfahrens; Kantonsgerichts; Haftentlassung; Vorgehen; Massnahme; Verfahrens; Rechtsmittel |