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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 222OR from 2022

Art. 222 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 222

1 In a sale by sample, the person to whom the sample was entrusted is not obliged to prove that the sample he presented is identical with the one received; his personal assurance to the court is sufficient, even where the sample presented has altered in form since delivery, provided that such alteration was a necessary consequence of the examination made of the sample.

2 In any event the other party is entitled to prove that the sample is not the same one.

3 If the sample has been spoiled or been destroyed while in the possession of the buyer, even if he was not at fault, the onus is not on the seller to prove that the object conforms with the sample, but on the buyer to prove the contrary.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
119 II 127Regress der Bauunternehmerin gegen die mit ihr nicht vertraglich verbundene Ingenieurfirma. Fehlende Widerrechtlichkeit nach Art. 41 OR bei reiner Vermögensschädigung ohne Verletzung einer Verhaltensnorm, die nach ihrem Zweck vor solchen Schädigungen schützen soll (E. 3). Sinngemässe Anwendung von Art. 51 OR zugunsten der Bauunternehmerin, die für den aus dem Werkuntergang entstandenen Vermögensschaden bisher allein aufgekommen war, obgleich dafür auch die Bauingenieurfirma (infolge Schlechterfüllung des Ingenieurvertrags) und die Bauherrin (aufgrund von Art. 101 OR) einzustehen hatten (E. 4). Bauherrin; Schaden; Klagte; Klagten; Beklagten; Werkvertrag; Recht; Unternehmerin; Ingenieurvertrag; Vergütung; SIA-Norm; Besitz; Widerrechtlichkeit; GAUCH; Schutz; Untergegangene; Verhalten; Schadens; Ingenieurvertrags; Schlechterfüllung; Werkvertrag; BREHM; Einsturz; Zwischengeschoss; Ersatz; Ingenieurfirma; Regress; Werkes; Solidarschuldner
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