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Code pénal militaire (CPM)

Art. 222 CPM de 2021

Art. 222 Code pénal militaire (CPM) drucken

Art. 222

1 Während der Dauer des Militärdienstes darf ein ziviles Strafverfah­ren gegen einen Dienstpflichtigen nur mit Ermächtigung des VBS eingeleitet oder fortgeführt werden.

2 Ist ein Oberbefehlshaber der Armee ernannt worden, so ist die Ermächtigung zur Einleitung oder Fortführung des Verfahrens von die­sem zu erteilen, wenn der Täter dem Armeekommando untersteht.

3 Ist das Strafverfahren schon vor dem Eintritt in den Dienst ange­hoben worden, und wird die Ermächtigung zu seiner Fortsetzung während des Dienstes verweigert, so ruht das Verfahren, bis der Ange­schuldigte aus dem Dienst entlassen ist.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 222 Code pénal militaire (MStG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE160252EinstellungBeschwerde; Beschwerdegegner; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Einstellung; Staatsanwalt; Gungen; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Untersuchung; Verletzung; Untersuchung; Kaserne; Rechtsvertreter; Armee; Beweis; Armeeangehörige; Beschwerdeverfahren; Aussage; Zimmerverlesen; Mobiltelefon; Entscheid; Hinsicht; Armeeangehörigen; Ermittlungs; Abklärungen; Einstellungsverfügung

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
104 IV 209Art. 222 MStG. Die Einreichung einer Nichtigkeitsbeschwerde durch den Verurteilten setzt das Strafverfahren nicht fort. Die Berücksichtigung einer verspäteten Beschwerdebegründung kann deshalb nicht unter Berufung auf Art. 222 MStG verlangt werden.
Beschwerdeführer; Nichtigkeitsbeschwerde; Urteil; Begründung; Einreichung; Verfahren; Urteils; Frist; Schriftlich; Eingabe; Gesuch; Entscheid; Recht; Militärdienst; Ausfällung; Dienst; Fortgesetzt; Verspätet; Militärdienstes; Behörde; Obergerichtlichen; Begründungsfrist; Abgeschlossen; Verfolgungsverjährung; Entscheide; Verfolgung; Berufung; Versäumte; Werden
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