Art. 221 CPS de 2022
Art. 221
1 Celui qui, intentionnellement, aura causé un incendie et aura ainsi porté préjudice à autrui ou fait naître un danger collectif sera puni d’une peine privative de liberté d’un an au moins.
2 La peine sera une peine privative de liberté de trois ans au moins si le délinquant a sciemment mis en danger la vie ou l’intégrité corporelle des personnes.
3 Le juge pourra prononcer une peine privative de liberté de trois ans au plus ou une peine pécuniaire si le dommage est de peu d’importance.
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
BGE | Regeste | Schlagwörter |
129 IV 276 | Art. 221, 222 und 335 Ziff. 1 StGB; kantonale Strafbestimmungen im Bereich der Feuerpolizei. Zulässigkeit der eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde zur Rüge, kantonale Normen griffen in den vom Bundesstrafrecht abschliessend geregelten Bereich ein (E. 1). Befugnis der Kantone, die Missachtung von Vorschriften über die Brandbekämpfung mit Strafe zu bedrohen (E. 2). | Recht; Feuer; Recht; Beschwerde; Feuerschutz; Feuerschutzverordnung; Kantonale; Kanton; Eidgenössische; Beschwerdeführer; Nichtigkeitsbeschwerde; Rechts; Bereich; Kantone; Übertretung; Rechtsmittel; Verletzung; Staatsrechtliche; Fragliche; Rüge; Bestimmung; Eidgenössischen; Brand; Verhalten; Kantonales; Appenzell; Verursachung; Bestimmungen; Einzutreten; Rügt |
124 IV 97 | Art. 139 Ziff. 1bis aStGB und Art. 140 Ziff. 2 nStGB; Art. 23 Abs. 1 StGB; qualifizierter Raub (Mitführen einer Schusswaffe), untauglicher Versuch. Schützt der qualifizierte Tatbestand gegenüber dem Grundtatbestand ein weiteres Rechtsgut, so kommt der Versuch der qualifizierten Tatbegehung in Betracht. Untauglicher Versuch des qualifizierten Raubes bejaht bei einem Räuber, der irrtümlich annahm, die Schusswaffe des Mittäters sei geladen (E. 2c). | Qualifizierte; Versuch; Grundtatbestand; Tatbestand; Qualifizierten; Qualifikation; AStGB; Raubes; Rechtsgut; Recht; Untaugliche; Subjektiv; Erfüllt; Täter; Geladen; Bundesgericht; Beschwerde; Tatbestands; Scheidet; Brandstiftung; Mindeststrafe; Subjektive; Objektiv; Gefängnis; Zuchthaus; Schusswaffe; Eigenständige; Versuchs; Beschwerdeführer |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
SK.2015.28 | Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht (Art. 224 Abs. 1 StGB), versuchte Sachbeschädigung (Art. 144 Abs. 1 und 3 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB), versuchte Brandstiftung (Art. 221 Abs. 1 und 2 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB); eventuell Herstellen, Verbergen, Weiterschaffen von Sprengstoffen und giftigen Gasen (Art. 226 Abs. 1 und 2 StGB), strafbare Vorbereitungshandlungen zu Brandstiftung (Art. 260bis Abs. 1 lit. g StGB). | Schuldig; Beschuldigte; Bundes; Brand; Beschuldigten; Privatkläger; Feuer; Suchte; Ersucht; Spreng; Person; Versucht; Recht; Rucksack; Versuchte; Verfahren; Sprengstoff; Konzert; Anklage; Personen; Verfahrens; Entschädigung; Bundesanwaltschaft; Verfahren; Gericht; Täter; Schaden |
SK.2014.10 | Versuchte Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht (Art. 224 Abs. 1 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB); versuchte Verursachung einer Explosion (Art. 223 Ziff. 1 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB)
| Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Bundes; Gericht; Spreng; Explosion; Sprengstoff; Störung; Gefährdung; Bundesanwaltschaft; Täter; Recht; Person; Fähig; Ersuchte; Anklage; Sprengstoffe; Verfahren; Firma; Versuchte; Arbeit; Absicht; Schul; Gefahr; Urteil; Recht; Massnahme |