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Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF)

Art. 220 LEF dal 2020

Art. 220 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF) drucken

Art. 220

I. Rapporto tra le classi

1 I creditori della medesima classe concorrono fra loro a parità di diritto.

2 I creditori di una classe susseguente non hanno alcun diritto se non dopo soddisfatti quelli della classe precedente.



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 220 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS160205Verteilungsliste (Beschwerde über ein Konkursamt)Beschwerde; Gläubiger; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Kollokationsplan; Konkurs; SchKG; Forderung; Konkursamt; Verteilung; Vorinstanz; Provisorische; Verfahren; Betrag; Streichung; Verteilungsliste; Forderungen; Recht; Gültig; Bundesgericht; Angefochten; Auflage; Eingabe; Verfügung; Entscheid; Beschwerdeverfahren; Dividende; Urteil; Worden

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
129 III 335Anwendbarkeit von Art. 333 Abs. 3 OR bei Erwerb eines Betriebes aus dem Konkurs des früheren Inhabers. Wer einen Betrieb erwirbt und mit den Arbeitnehmern die im Zeitpunkt der Übernahme bestehenden Arbeitsverhältnisse weiterführt, haftet nicht für offene, vor der Übernahme fällig gewordene Lohnforderungen aus den Arbeitsverhältnissen, wenn die Übernahme des Betriebes aus der Konkursmasse des bisherigen Arbeitgebers erfolgt ist. Auslegung von Art. 333 OR nach Wortlaut, Sinn und Zweck und den ihm zugrunde liegenden Wertungen und Zielsetzungen (E. 4 und 5). Europarechtskonforme Auslegung und Berücksichtigung von Reformbestrebungen des schweizerischen Gesetzgebers (E. 6 und 7). Arbeit; Betrieb; Konkurs; Arbeitnehmer; Lohnforderungen; Recht; Erwerb; Betriebe; Erwerber; Solidarhaft; Übernahme; Betriebsübernahme; Arbeitsverhältnis; Übergang; Betriebes; SchKG; Solidarhaftung; Konkursmasse; übernommen; Arbeitsverhältnisse; Arbeitgeber; Revision; Sanierung; GEISER; Offene; Betriebsteil; HOFSTETTER; Richtlinie; AUBERT
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