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Legge federale sull’imposta federale diretta (LIFD)

Art. 220 LIFD dal 2023

Art. 220 Legge federale sull’imposta federale diretta (LIFD) drucken

Art. 220

a321

321 Attualmente art. 205bbis (RU 2013 2397; FF 2011 3279).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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