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Codice di procedura penale (CPP)

Art. 22 CPP dal 2021

Art. 22 Codice di procedura penale (CPP) drucken

Art. 22

Giurisdizione cantonale

Le autorità penali cantonali perseguono e giudicano i reati previsti dal diritto fede­rale; sono fatte salve le eccezioni di legge.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 22 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUH120101Entschädigung Beschwerde; FINMA; Staat; Beschwerdeführerin; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Verfahren; Anonyme; Kantons; Anzeige; Behörden; Aufsichtsrechtliche; FINMAG; Entschädigung; Verwaltung; Bundes; Person; Massnahmen; Aufwendungen; Verwaltungs; Prüfung; Anzeige; Verfahrens; Obergericht; Aufsichtsrechtlicher; Empfang; Zürich; Parallele; Zugestellt
ZHUH110193Kostenauflage / EntschädigungBeschwerde; Beschwerdeführer; Staat; Angst; Fahrzeug; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Rechtlich; Verhalten; Gesagt; Kostenauflage; Aussage; Verfahren; Verfahren; Einstellung; Anlässlich; Recht; Untersuchung; Gewusst; Zivilrechtlich; Verfahrens; Beschwerdeführers; Persönlichkeit; Aussagen; Einsteigen; Hafteinvernahme

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSVD.2015.245 (AG.2016.744)Verkehrsanordnungen im Rahmen des Projekts "Neugestaltung Dorfzentrum" (Publikation Kantonsblatt vom 14.3.15)Verkehr; Basel; Verkehrs; Gemeinde; Baselstrasse; Schopfgässchen; Rössligasse; Lastwagen; Strasse; Riehen; Strassen; Rekurrentin; Verkehr; Kanton; Augenschein; Person; Personen; Winkel; Massnahme; Winkelgässchen; Kantons; Personenwagen; Fussgänger; Rekurs; Verkehrsanordnung; Strassenverkehr; Richtung; Fahrzeug; Situation; Webergässchen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 123 (1B_438/2020)
Regeste
Art. 222 und 237 Abs. 4 StPO ; Nichtanordnung von Ersatzmassnahmen anstelle von Untersuchungshaft; Beschwerdelegitimation der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft ist berechtigt, den Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts, mit welchem dieses die Anordnung von ihr beantragter Ersatzmassnahmen ablehnt, bei der kantonalen Beschwerdeinstanz anzufechten (E. 2).
Beschwerde; Staatsanwaltschaft; Ersatzmassnahme; Ersatzmassnahmen; Entscheid; Zwangsmassnahme; Untersuchungs; Beschwerdeinstanz; Bundesgericht; Zwangsmassnahmengericht; Nichtanordnung; Sicherheitshaft; Beschwerdelegitimation; Rechtsprechung; Vorinstanz; Kantons; Untersuchungsoder; Aufhebung; Verfahren; Entscheide; Beantragte; Zwangsmassnahmengerichts; Nichtanordnung; Nichtverlängerung; Anordnung; Alkoholabstinenz; Therapie; Appenzell; Kantonale; Urteil
146 IV 136 (1B_6/2020) Art. 221 Abs. 1 lit. c StPO ; Untersuchungshaft, Wiederholungsgefahr, erhebliche Sicherheitsgefährdung. Drohen vom Beschuldigten Vermögensdelikte, welche die Geschädigten besonders hart bzw. ähnlich treffen wie ein Gewaltdelikt, ist die erhebliche Gefährdung der Sicherheit anderer zu bejahen und kommt damit Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr in Betracht. Massgeblich sind die Umstände. Im zu beurteilenden Fall erhebliche Sicherheitsgefährdung verneint bei einem Beschuldigten, der bereits zahlreiche Betrüge begangen hat, jedoch nie jemanden besonders schwer geschädigt hat und nie wegen Gewalt auffällig geworden ist (E. 2). Sicherheit; Erheblich; Vermögensdelikt; Beschwerde; Erhebliche; Sicherheitsgefährdung; Vermögensdelikte; Schwere; Wiederholungsgefahr; Gewalt; Beschwerdeführer; Beschuldigte; Geschädigt; Person; Untersuchungshaft; Geschädigten; Vermögensdelikten; Urteil; Delikte; Betrug; Taten; Deliktsbetrag; Reiche; Haftgr; Beschuldigten; Gewaltdelikt; Vergehen; Verbrechen; Bejahung; Verneint

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CN.2022.16Beschwerde; Beschwerdeführer; Entscheid; Kammer; Bundesgericht; Beschwerdekammer; Sicherheitshaft; Dringend; Dringende; Zwangsmassnahmen; Urteil; Angefochtene; Anklage; Tatverdacht; Bundesgerichts; Untersuchungshaft; Angefochtenen; Anordnung; Person; Bundesstrafgericht; Entscheide; Zwangsmassnahmengericht; Gericht; Beschwerdeverfahren; Sanktion; Bundesstrafgerichts; Vorinstanz; Erwartende
CA.2023.8Beschwerde; Gericht; Bundes; Beschwerdeführer; Untersuchung; Entscheid; Untersuchungs; Verfahren; Verfahren; Beschwerdegegnerin; Dringend; Untersuchungshaft; Kammer; Bundesgericht; Tatverdacht; Beschwerdekammer; Zwangsmassnahmen; Partei; Verfahrens; Verlängerung; Dringende; Beschluss; Bundesstrafgerichts; Verhältnis; Beschwerdeführers; Angefochtene; Sachverhalt; Ersucht; Angefochtenen; Beschleunigungsgebot
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