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Codice penale svizzero (CPS)

Art. 22 CPS dal 2023

Art. 22 Codice penale svizzero (CPS) drucken

Art. 22

1 Chiunque, avendo cominciato l’esecuzione di un crimine o di un delitto, non compie o compie senza risultato o senza possibilità di risultato tutti gli atti necessari alla consumazione del reato può essere punito con pena attenuata.

2 L’autore che, per grave difetto d’intelligenza, non si rende conto che l’oggetto contro il quale l’atto è diretto o il mezzo da lui usato per commetterlo è di natura tale da escludere in modo assoluto la consumazione del reato è esente da pena.

Desistenza e pentimento attivo >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 22 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB200437Versuchte schwere Körperverletzung etc.Schuldig; Beschuldigte; Massnahme; Beschuldigten; Behandlung; Ambulant; Ambulante; Stationär; Stationäre; Freiheit; Gutachten; Sinne; Privatkläger; Gericht; Urteil; Freiheitsstrafe; Recht; Berufung; Schwere; Amtlich; Ambulanten; Kokain; Anordnung; Amtliche; Delikt; Erscheint; Verteidigung; Anzuordnen; Therapeutische; Gutachter
ZHSB220524Versuchter Diebstahl etc.Berufung; Berufungskläger; Dossier; Fähig; Massnahme; Higkeit; Recht; Urteil; Amtlich; Amtliche; Schuld; Staat; Sinne; Verteidigung; Berufungsklägers; Staatsanwaltschaft; Stationäre; Gutachterin; Therapie; Schuldig; Gutachten; Beschuldigte; Psychisch; Behandlung; Verfügung; Störung; Gungen; Psychische; Antrag; Schuldfähigkeit
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB170011Aufsichtsbeschwerde gegen eine Verfügung des Einzelgerichts eines Bezirksgerichts (GG170023-.../Z02)Beschwerde; Beschwerdeführer; Obergericht; Verfügung; Obergerichts; Verfahren; Aufsicht; Aufsichts; Bülach; Bezirksgericht; Kammer; Aufsichtsbeschwerde; Staatsanwältin; Geschäfts-Nr; Verwaltungskommission; Beschluss; Verfahrens; Rekurs; Bezirksrichter; Eingabe; Kantons; Ausstandsbegehren; Entscheid; Daniela; Teilung; Sinne; Känel; Bezirksgerichts; Verfahrensleitung
ZHVB170008Rekurs gegen die Schreiben der Zentralen Inkassostelle der Gerichte vom 18. Dezember 2015, 15. Juli 2016 und 24. August 2016 (Rückweisung der Strafrechtlichen Abteiung des BuG, Entscheid vom 29. Juni 2017, Nr. 6B_314/2017)Inkassostelle; Zentrale; Anordnung; Verfahren; Zentralen; Rekurs; Ersatzfreiheitsstrafe; Beschwerde; Anordnungen; Verwaltungskommission; Sinne; Vollzug; Recht; Obergericht; Gericht; Urteil; Kantons; Aufsicht; Bundesgericht; Verfahrens; Vollstreckung; Gerichte; Aufsichts; Eingabe; Unentgeltliche; Busse; Einwendungen; Vorliegen; Obergerichts
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 534 (6B_323/2021)
Regeste
Art. 139 Abs. 2, Art. 164 Abs. 1 und 2, Art. 177 Abs. 2 StPO ; Abklärungen zum Vorleben und den persönlichen Verhältnissen von Zeugen. Art. 164 Abs. 1 StPO dient dem Schutz der Persönlichkeit von Zeuginnen und Zeugen (E. 2.3.2). Über die Frage nach den Beziehungen des Zeugen zu den Parteien (sog. Generalfrage, vgl. Art. 177 Abs. 2 StPO ) hinausgehende Abklärungen zum Vorleben und den persönlichen Verhältnissen des Zeugen sind nur mit Zurückhaltung und soweit notwendig vorzunehmen. Abklärungen zur Glaubwürdigkeit des Zeugen sind nicht bereits dann notwendig, wenn Zweifel an der allgemeinen Glaubwürdigkeit des Zeugen bestehen, sondern nur, wenn diese Zweifel auch geeignet sind, sich auf die konkrete Beweiswürdigung, d.h. die Glaubhaftigkeit von konkreten, rechtserheblichen Zeugenaussagen auszuwirken (E. 2.3.2-2.3.4 und E. 2.5.1). Zeugen sind daher nicht immer zwingend zu allfälligen Strafverfahren wegen Rechtspflegedelikten zu befragen (E. 2.5.2).
Zeuge; Zeugen; Beweis; Glaubwürdigkeit; Aussage; Persönlichen; Abklärung; Verhältnis; Beschwerde; Abklärungen; Vorleben; Zeugenaussage; Verhältnisse; Urteil; DONATSCH; Sind; Aussagen; Schuldig; Verfahren; Glaubhaftigkeit; Rechtspflege; Verhältnissen; Beweiswürdigung; Beschwerdeführer; Gericht; Vorinstanz; Umstände; Person; BÄHLER
147 IV 373 (6B_1022/2020)
Regeste
Art. 307 Abs. 1 StGB ; falsches Zeugnis; Strafbarkeit bei fehlender Zeugeneigenschaft. Wer irrigerweise glaubt, gegen eine Sonderpflicht zu verstossen, die ihm einzig wegen seines vorgestellten - tatsächlich jedoch nicht vorhandenen - Personenstatus obliegt, bleibt in Fällen eigentlicher Sonderdelikte als untaugliches Tatsubjekt straflos. Der Tatbestand des falschen Zeugnisses stellt ein solches Sonderdelikt dar, weshalb nicht nach dieser Bestimmung bestraft werden kann, wer formell als Zeuge einvernommen wird und falsch aussagt, tatsächlich aber keine Zeugeneigenschaft aufweist (E. 1.4-1.6, insb. E. 1.6).
Falsch; Recht; Beschwerde; Zeuge; Beschwerdeführerin; Zeugnis; Falschen; Zeugnisses; Ehemann; Versuchte; Vorinstanz; Untauglichen; Zeugin; Sonderdelikt; Begünstigung; Täter; Sonderpflicht; Rechtlich; Aussage; Auskunftsperson; Barkeit; Person; Versuchs; Versuchten; NIGGLI/MAEDER; Müsse; Tatsubjekt; Tatbestand; Wahrheitspflicht

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-2243/2017Asyl und Wegweisung (Mehrfachgesuch/Wiedererwägung)Beschwerde; Beschwerdeführe; Beschwerdeführer; Transport; Recht; Transporte; Dispositiv; Sri-TELO; Verfügung; Recht; Bundesverwaltungsgericht; Flüchtling; Dispositivziffer; Handlung; Waffen; Worden; Parlament; Sprengstoff; Anschläge; Transportiert; Lanka; Handlungen; Rechtliche; Verwerfliche; Schweiz
F-5535/2018Familienzusammenführung (v.A.)Beschwerde; Kinder; Beschwerdeführer; Familie; Familien; Familiennachzug; Schweiz; Indien; BVGer; Kindsmutter; Kontakt; Sorge; Mutter; Recht; Bundesverwaltungsgericht; Vorinstanz; Sachverhalt; Ausreise; Händler; Aufenthalt; Urteil; Familiennachzugs; Kindern; Beschwerdeführers; Verfahren; Jüngeren; Gesuch; Sommer; Elterliche

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BH.2023.8, BP.2023.48Berufung; Bundes; Kammer; Urteil; Verfahren; Amtlich; Beschuldigte; Bundesstrafgerichts; Amtliche; Partei; BStKR; Berufungskammer; Begründete; StGB; Gericht; Urteils; Rechtsmittel; Berufungserklärung; Beschwerde; Bundesgericht; Sprengstoffe; Giftige; Frist; Honorar; Berufungsverfahren; Beschuldigten; Berufungsgericht; Mehrfache; Bundesanwaltschaft
SK.2022.11Beschwerde; Bundes; Verfahren; Beschwerdeführer; Verfahren; Beschwerdeverfahren; Beschwerdekammer; Verfahrens; Gericht; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Hausdurchsuchung; Entscheid; Rückzug; Eingabe; Standslosigkeit; Bundesgericht; Partei; Über; Recte:; Entscheide; Erhoben; Rechtsschutzinteresse; Verzichte; Bundesanwaltschaft; Praktische; Akten; Beschwerdeantwort

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Stefan Trechsel, Christopher GethPraxiskommentar StGB2018
Trechsel, GethPraxiskommentar StGB2018
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