Die Staatsangehörigkeit einer natürlichen Person bestimmt sich nach dem Recht des Staates, zu dem die Staatsangehörigkeit in Frage steht.
IV. Mehrfache Staatsangehörigkeit >Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PQ140002 | Zuständigkeit, Leihmutterschaft | Stein; Kindes; Eheleute; Moritz; Leihmutter; Behörde; Recht; Vormundschaft; Behörden; Geburt; Entscheid; Verfahren; Moritz'; Eltern; Beschwerde; Kindesschutz; Familie; Vormundin; Schweiz; Mutter; Anerkennung; Erwachsenenschutzbehörde; Leihmutterschaft; Lukas; Zuständigkeit; Urteil |