E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Convenzione per la salvaguardia dei diritti dell’uomo e delle libertà fondamentali (EMRK)

Art. 22 EMRK dal 2020

Art. 22 Convenzione per la salvaguardia dei diritti dell’uomo e delle libertà fondamentali (EMRK) drucken

Art. 22

1. I giudici vengono eletti dall’Assemblea parlamentare per ciascuna Alta Parte contraente, a maggioranza dei voti espressi, su una lista di tre candidati presentata dall’Alta Parte contraente.

2. 1


1 Abrogato dall’art. 1 del Prot. n. 14 del 13 mag. 2004, approvato dall’AF il 16 dic. 2005, con effetto dal 1° giu. 2010 (RU 2009 3067 3065, 2010 1241; FF 2005 1913).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 I 280 (1C_377/2019)
Regeste
Unterlassungs- und Feststellungsgesuche betreffend Funk- und Kabelaufklärung ( Art. 38 ff. NDG ); Anspruch auf materielle Beurteilung der Gesuche ( Art. 25 Abs. 1 DSG ; Art. 13 EMRK ). Bei der Funk- und Kabelaufklärung werden Personendaten bearbeitet, unabhängig davon, ob Informationen durch den NDB gespeichert werden (E. 6.1). Die Beschwerdeführenden sind potenziell in gleicher Weise von der Funk- und Kabelaufklärung betroffen wie alle Kommunikationsteilnehmer (E. 6.2.2). Speziell betroffen sind Medienschaffende sowie Anwälte und Anwältinnen (E. 6.2.3).
Daten; Beschwerde; Kabel; Kabelaufklärung; Bundes; Recht; Beschwerdeführenden; Geheim; Überwachung; Gesuch; Urteil; Person; Kommunikation; Rechtsschutz; Massnahme; Massnahmen; Geheime; Schutz; Wirksam; Personen; Auskunft; Hinweis; Überwachungsmassnahme; Bundesverwaltungsgericht; Überwachungsmassnahmen; Wirksame; Gespeichert; Unabhängig; Richtendienst
147 I 161 (1C_586/2019)
Regeste
Art. 22 BV , Art. 11 EMRK , Art. 21 UNO-Pakt II , § 6 Abs. 2 lit. d KV/BL ; Versammlungsfreiheit im Zusammenhang mit dem Verbot einer Veranstaltung im privaten Raum; allgemeine Polizeiklausel als gesetzliche Grundlage und Verhältnismässigkeit des Verbots; Begriff des Störers. Schutzgehalt der Versammlungsfreiheit (E. 4).
Beschwerde; Veranstaltung; Beschwerdeführerin; Polizei; Gefährdung; Recht; Polizeiliche; Versammlung; Kanton; Gefahr; Mittelbar; Grund; Verbot; Kantons; Unmittelbar; Basel; Versammlungsfreiheit; Sicherheit; Recht; Massnahme; Kantonsgericht; Generalklausel; Basel-Landschaft; Schutz; Erheblich; Erhebliche; Hinweis; Gesetzlich; Urteil

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-6143/2017DatenschutzRecht; Beschwerde; Beschwerdeführende; Führenden; Beschwerdeführenden; Vorinstanz; Kabelaufklärung; Bundes; Daten; Verfügung; Gericht; Person; Rechtlich; Auskunft; Über; Rechtsschutz; Urteil; Informations; Beschaffung; Verfahren; Anspruch; Realakt; Informationen; Bundesverwaltungsgericht; Begehren; Überwachung; Rechtsprechung; Personen; Gericht
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz