E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

BG über den Allg. Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG)

Art. 22 ATSG vom 2020

Art. 22 BG über den Allg. Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) drucken

Art. 22 Sicherung der Leistung

1 Der Anspruch auf Leistungen ist weder abtretbar noch verpfändbar. Jede Abtretung oder Verpfändung ist nichtig.

2 Nachzahlungen von Leistungen des Sozialversicherers können jedoch abgetreten werden:

a.
dem Arbeitgeber oder der öffentlichen oder privaten Fürsorge, soweit diese Vorschusszahlungen leisten;
b.
einer Versicherung, die Vorleistungen erbringt.

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 22 BG über den Allg. Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS170162Betreibung (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Beschwerde; Betreibung; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; SchKG; Zahlung; Recht; Vorinstanz; Verrechnung; Betreibungsamt; Aufsichtsbehörde; Zahlungsbefehl; Prämie; Schuld; Beschwerdeverfahren; Kanton; Auszahlungsschei; Urteil; Schuldbetreibung; Rückerstattung; Betrag; Nichtigkeit; Forderung; Konkurs; Kantons; Forderungen; Verfahren; Prämien; Konkurssachen; Bundesgericht
ZHPS150139Pfändungsvollzug (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Beschwerde; Betreibung; Renten; SchKG; Pfändung; Betreibungsamt; Existenz; Beschwerdeführerin; Schuldner; Pfändbar; Existenzminimum; Bundesgericht; Vorinstanz; Unpfändbarkeit; Säule; Gepfändet; Aufzuheben; Furttal; Urteil; Ergänzungsleistungen; Schuldners; Beschwerdegegner; Bezirksgericht; Dungsurkunde; Rechtsmissbrauch; Betreibungsamtes; Pfändungsurkunde; Sozialhilfe; Rentenpfändung; Aufzuheben
Dieser Artikel erzielt 21 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGIV 2019/332Entscheid Art. 22 Abs. 2 lit. a ATSG. Drittauszahlung einer Nachzahlung. Vorschussleistungen der öffentlichen Fürsorge. Der Sinn und Zweck der einzelnen Rentenzahlungen besteht darin, den Existenzbedarf für den entsprechenden Monat zu decken. Bei einer Rentennachzahlung ändert sich nichts an diesem Sinn und Zweck. Die Nachzahlung muss deshalb primär zur (nachträglichen) Deckung des Existenzbedarfs in der Vergangenheit und nicht zur Deckung des laufenden oder des künftigen Existenzbedarfs verwendet werden (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 26. März 2020, IV 2019/332). Zahlung; Franken; Rente; Beschwerde; Zahlungen; Drittauszahlung; Zeitraum; Vorschusszahlung; Beschwerdeführer; Vorschusszahlungen; Dienste; Gemeinde; Sozialversicherungsleistung; Sozialen; Rentennachzahlung; Deckung; Verrechnung; Existenzbedarf; Bevorschussende; AK-act; Erbracht; Existenzbedarfs; Bezahlt; Ausbezahlt; Invalidenrente; Sozialversicherungsleistungen; Vorschussleistungen; Verfügung; Gerichtskosten
SGEL 2018/19Entscheid Art. 22 ATSG. Art. 19 Abs. 4 ATSG. Art. 43 ATSG. Ergänzungsleistung. Fraglicher Anspruch auf eine ausländische Rente. Abtretung der allfälligen Rentenforderung? Vorschussleistung? Verfahrenssistierung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 30. August 2018, EL 2018/19). Beschwerde; Rente; Beschwerdeführer; Einsprache; Ergänzungsleistung; Verfügung; Beschwerdegegnerin; Recht; Einspracheverfahren; EL-Ansprecher; Entscheid; Sozialversicherung; Abtretung; EL-Durchführungsstelle; Verfahrensleitende; Franken; Sachverhalt; Zahlung; Sistierung; Einspracheverfahrens; Verfügungen; Anspruch; Müsse; Rechtsvertreter; Invalidenversicherung; Ergänzungsleistungen; Gesetzliche; Schweiz; Provisorische
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 V 466 (9C_330/2016)Art. 26 Abs. 2 BVG und Art. 26 BVV 2; Aufschub der Zahlung von Invalidenrenten. Die auf Art. 26 Abs. 2 BVG und Art. 26 BVV 2 basierende reglementarische Rentenaufschubsmöglichkeit der Vorsorgeeinrichtung besteht auch dann, wenn der Taggeldversicherer, der Taggelder für Arbeitsunfähigkeit ausgerichtet hat, diese Leistungen im Umfang der nachträglich zugesprochenen Rente der Invalidenversicherung zurückfordert. Änderung der Rechtsprechung (E. 3.4). Invaliden; Reglement; Vorsorge; Rente; Krankentaggeld; Alter; Leistung; Arbeitgeber; Invalidenversicherung; Invalidenrente; Pensionskasse; Anspruch; Recht; Berufliche; Lohnes; Vollen; Vorsorgeeinrichtung; Beschwerde; Urteil; Lohnfortzahlung; Taggelder; Leistungen; Krankentaggelder; Sparbeitragsbefreiung; Koordination; Bestimmungen; Krankentaggeldversicherung; Entgangenen; Swica
140 V 441 (8C_752/2013)Art. 8 ff. AVIG; Art. 93 Abs. 1 SchKG; beschränkte Pfändung von Arbeitslosentaggeldern. Das für einen ganzen Kalendermonat von der Zwangsvollstreckungsbehörde im Rahmen einer Lohnpfändung festgesetzte betreibungsrechtliche Existenzminimum darf von der Arbeitslosenkasse nicht pro rata temporis auf den Zeitraum des innerhalb einer Kontrollperiode (Kalendermonat) zustehenden Arbeitslosentaggeldanspruchs umgerechnet werden. Eine solche Abschöpfung des Ersatzeinkommens unterhalb des betreibungsrechtlich fixierten Existenzminimums zuhanden des Betreibungsamtes ist nicht rechtens (E. 3). Existenzminimum; Beschwerde; Betreibungs; SchKG; Monatlich; Arbeitslosenkasse; Existenzminimums; Betreibungsrechtlich; Stehende; Arbeitslosenentschädigung; Zwangsvollstreckung; Betreibungsrechtliche; Monatliche; Betrag; Betreibungsamt; Zustehende; Schuldner; Arbeitslosenversicherung; Beschwerdeführer; Leistungen; Abzug; Kalendermonat; Höhe; Einkommen; Verfügung; Arbeitslosentaggeld; Zustehenden; Zwangsvollstreckungsbehörde; Lohnpfändung; Verwaltung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-1284/2018RentenanspruchBeschwerde; Kinder; Kinderrente; Beschwerdeführer; Zahlung; Akten; Recht; BVGer; Vorinstanz; Beschwerdegegnerin; BVGer-act; IV-act; Verfügung; Verfahren; Urteil; Auszahlung; Anspruch; Unterhalt; Unterhalts; Zahlen; Leistungen; Rente; Liegende; Eltern; Dokument; Beschwerdeführers; Angefochtene; Vorinstanzliche; IVSTA
C-4355/2019Invalidenversicherung (Übriges)Beschwerde; Verzugszins; Verfügung; Zahlung; Vorinstanz; Beschwerdeführer; Verfügungen; Rente; BVGer; Renten; Verzugszinsen; Angefochten; Partei; Angefochtene; Angefochtenen; Rechtsvertreterin; IVSTA; Parteien; Verfahren; Entscheid; Verzugszinsberechtigung; Zahlungen; Bundesverwaltungsgericht; Anfechtungsgegenstand; Verfahrens; Anspruch; Entschieden; Rentenleistung; Beschwerdeverfahren; Gesprochen
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz