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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 219 ZPO vom 2023

Art. 219 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 219

Die Bestimmungen dieses Titels gelten für das ordentliche Verfahren sowie sinn­gemäss für sämtliche anderen Verfahren, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt.


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Art. 219 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT220164RechtsöffnungBeschwerde; Gesuchsgegner; Urteil; Beschwerdeverfahren; Partei; Vorinstanz; Parteien; Verfahren; Gericht; Betreibung; Rechtsöffnung; Hinweis; Entscheid; Frist; IVm; Zustellung; Zahlungen; Begründung; Urteils; Versandt; Entschädigung; Aufgr; Schriftlich; Beschwerdeschrift; Gungen; Urkunde; Gelte; Eingabe; Schriftliche; Uster
ZHRT220165RechtsöffnungBeschwerde; Gesuchsgegner; Beschwerdeverfahren; Urteil; Betreibung; Partei; Vorinstanz; Parteien; Eingabe; Entscheid; IVm; Gericht; Verfahren; Hinweis; Aufgr; Rechtsöffnung; Entschädigung; Frist; Versandt; Zahlungen; Zustellung; Betreibungsamt; Begründung; Urteils; Urkunde; Schriftlich; Gungen; Akten; Bundesgericht; Verfügung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB190007Aufsichtsbeschwerde gegen den aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid der 1. Abteilung des Bezirksgerichts Zürich vom 3. April 2019 (CB190048-L)Beschwerde; Recht; Unentgeltliche; Beschwerdeführer; Bezirksgericht; Verfahren; Rechtspflege; Unentgeltlichen; Aufsicht; Gesuch; Beschluss; Obergericht; Stadtammann; Rechtsbeistand; Bestellung; Mitwirkung; Rechtsbeistandes; Aufsichtsbeschwerde; Akten; Ausführungen; Mitwirkungspflicht; Verwaltungskommission; Bezirksgerichts; Kantons; Urteil; Obergerichts; SchKG; Beschwerdegegner
SGKV-Z 2019/1Entscheid Art. 62, 102 und 104 OR; Art. 96 VVG: Abgrenzung zwischen Schadensversicherung und Summenversicherung. Rückforderung ausbezahlter Krankentaggeldleistungen infolge Überentschädigung teilweise gutgeheissen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. Dezember 2019, KV-Z 2019/1). Beim Bundesgericht angefochten. Versicherung; Leistung; Recht; Beklagten; Partei; Leistungen; Parteien; Helsana; Summenversicherung; Betreibung; Verzug; Schadensversicherung; Schuldner; Forderung; Zeitraum; Gericht; Verzugszins; Ausgleichskasse; Klage; Zivilprozess; Mahnung; Versicherungsgericht; Taggeldleistungen; Erwerbsausfall; Verrechnung; Arbeitsunfähigkeit; Anspruch; Vorliegen; Überentschädigung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 III 237 (5A_366/2019)
Regeste
Art. 219 i.V.m. Art. 229 Abs. 1 und 2 ZPO ; Aktenschluss im summarischen Verfahren bei zweitem Schriftenwechsel. Wird im Summarverfahren ein zweiter Schriftenwechsel angeordnet, sind darin unbeschränkt Noven zulässig. Der Aktenschluss tritt nach dem zweiten Schriftenwechsel ein. Nachher sind Noven nur noch unter den Voraussetzungen von Art. 229 Abs. 1 ZPO zulässig (E. 3.1; Klärung der in BGE 144 III 117 offengelassenen Frage).
Beschwerde; Schriftenwechsel; Noven; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführer; Bezirksgericht; Recht; Akten; Unbeschränkt; Bundesgericht; Aktenschluss; Entscheid; Gesuch; Replik; Stellung; Verfügung; Verfahren; Obergericht; Angeordnet; Eingabe; Replikrecht; Schweiz; Unbeschränkte; Stellungnahme; Beschwerdeführers; Partei; Passivlegitimation; Vorbringen; SOGO/BAECHLER
143 III 624 (5A_590/2016)Art. 260a Abs. 1 ZGB; Art. 260b Abs. 1 ZGB i.V.m. Art. 296 ZPO; Aktivlegitimation zur Anfechtung einer Kindesanerkennung; Beweisfragen im Abstammungsprozess. Voraussetzungen, unter denen die Heimat- und die Wohnsitzgemeinde des Anerkennenden oder die kantonale Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen auf Anfechtung einer Kindesanerkennung klagen dürfen (E. 3 und 4). Beweis, insbesondere durch DNA-Gutachten, dass der Anerkennende nicht der Vater des Kindes ist. Zulässigkeit und Voraussetzungen einer zwangsweisen Durchsetzung der gerichtlich angeordneten DNA-Begutachtung (E. 5 und 6). Beschwerde; Kindes; Beschwerdegegner; Interesse; Vater; Klage; Beschwerdeführer; Recht; Beweis; Anfechtung; Schweiz; Urteil; Partei; Beschwerdeführerin; Klagerecht; Mitwirkung; Schweizer; Wohnsitzgemeinde; Begutachtung; Vaters; Heimat; Anerkennung; Kindesverhältnis; Vaterschaft; Gemeinde; Abstammung; Bürger;Beschwerdegegners; Anerkennende
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