E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Swiss Civil Code (SCC)

Art. 219SCC from 2021

Art. 219 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 219 E. Dissolution of the property regime and liquidation / VI. Payment of the participation claim and the share of the increased value / 2. Home and household effects

2. Home and household effects

1 To ensure that the surviving spouse may maintain his or her accustomed lifestyle, at his or her request he or she will be granted a usufruct of or a right of residence in the home in which the spouses lived and which belonged to the deceased spouse, and this will be set off against his or her entitlement, subject to any contrary provision in the marital agreement.

2 On the same conditions, he or she may request that ownership of the household effects be transferred to him or her.

3 Where justified in the circumstances, at the request of the surviving spouse or the other legal heirs of the deceased spouse, ownership of the home may be granted rather than a usufruct or right of residence.

4 The surviving spouse may not claim such rights in respect of premises in which the deceased practised a profession or ran a business and which are required by one of his or her issue in order to continue said profession or business, subject to the provisions of agricultural inheritance law.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2010/206UrteilBäuerliches Bodenrecht, Art. 58 ff. BGBB (211.412.11). Rechtmässigkeit einer vom Landwirtschaftsamt bewilligten Abparzellierung eines Wohnhauses samt Scheune (Verwaltungsgericht, B 2010/206). Beschwerde; Grundstück; Wirtschaftlich; Landwirtschaftlich; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Wirtschaftliche; Recht; Landwirtschaftliche; Betrieb; Beschwerdegegner; Scheune; Wohnhaus; Landwirt; Landwirtschaft; Grundstücke; Recht; Landwirtschaftlichen; Vorinstanz; Grundstücks; Bewirtschaftung; Wohnraum; Beschwerdegegners; Gewerbe; Bewilligung; Nutzfläche; Bäuerliche; Pacht
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
119 II 323Zuweisung der ehelichen Wohnung bzw. des Hauses an den überlebenden Ehegatten (Art. 612a ZGB). Art. 612a ZGB, der dem überlebenden Ehegatten das Recht einräumt, das Eigentum an der ehelichen Wohnung bzw. am ehelichen Haus auf Anrechnung zu verlangen, ist dispositiver Natur. Ein Ehegatte kann daher dem andern durch letztwillige Verfügung anstelle des Eigentums ein Wohnrecht bzw. die Nutzniessung einräumen (E. 5).
Erblasser; Erbrecht; Ehegatte; Ehegatten; AmtlBull; Teilung; Dispositive; Verfügung; Ehelichen; Wohnung; Droit; Bestimmungen; Eigentum; Voten; überlebenden; Bundesrat; Mehrheitlich; Recht; Natur; Weber-Arbon; Nationalrat; Erbrechtliche; Übergangsordnung; HAUSHEER/REUSSER/GEISER; Vertreten; Eherecht; Ständerat; Gesetzgeber; Urteil; Nouveau
116 II 281Nutzungsdienstbarkeit an einem Teil eines Grundstückes (Art. 745 ff. und 781 ZGB). Die Nutzniessung im Sinne von Art. 745 ff. ZGB kann nicht derart auf einzelne Teile eines Grundstückes beschränkt werden, dass der Nutzen an den übrigen Teilen dem Eigentümer verbleibt. Eine in dieser Weise auf einzelne Teile eines Grundstückes beschränkte Nutzniessungsdienstbarkeit kann nur als andere Dienstbarkeit im Sinne von Art. 781 ZGB im Grundbuch eingetragen werden. Nutzniessung; Wohnrecht; Gebäude; Grundstück; Eigentümer; Gebäudeteil; Beschränkte; Recht; Eigentum; Wohnung; Ehegatte; Ehegatten; Dienstbarkeiten; Grundbuch; Gebäudeteile; Eigentums; Aufteilung; Liegenschaft; Grundstücks; Irreguläre; Beschränkten; Nutzniesser; Ausübung; Nutzungsdienstbarkeit; Genuss; Bestimmungen

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Hausheer, Reusser, GeiserBerner Kommentar zum schweizerischen Privatrecht1992
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz