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Civil Procedure Code (CPC)

Art. 218CPC from 2022

Art. 218 Civil Procedure Code (CPC) drucken

Art. 218

Costs of mediation

1 The parties shall bear the costs of mediation.

2 In matters of child law, the parties are entitled to cost-free mediation if:79

a.
they do not have the necessary financial resources; and
b.
the court recommends mediation.

3 Cantonal law may provide for further exemptions from costs.

79 Amended by Annex No 2 of the FA of 20 March 2015 (Child Maintenance), in force since 1 Jan. 2017 (AS 2015 4299; BBl 2014 529).

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Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 218 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRE170015Eheschutz (Mediation)Partei; Parteien; Mediation; Beschwerde; Vorinstanz; Verfahren; Kinder; Unentgeltliche; Besuchsrecht; Eltern; Gesuch; Gegner; Verfügung; Besuchsrechts; Suchsgegner; Beschwerdeverfahren; Gesuchsgegner; Kindsvertreter; Gericht; Vorinstanzliche; Antrag; Unentgeltlichen; Anordnung; Verfahrens; Lösung; Entscheid; Vorinstanzlichen; Affoltern; Besuchsrechtsbeistandschaft
GRZK2-10-42HonorarforderungBerufung; Klagte; Klagten; Recht; Stunden; Verfahren; Beklagten; Fungsklägerin; Honorar; Rufungsklägerin; Urteil; Berufungsklägerin; Zirksgericht; Verfahren; Beklagten; Bezirksgericht; Maloja; Klage; Rische; Vorinstanz; Berufungsbeklagten; Betrag; Züglich; Partei; Schaft
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2019.71unentgeltliche RechtspflegeBeschwerde; Beschwerdeführer; Entscheid; Unentgeltliche; Rechtspflege; Verfahren; Gesuch; Verwaltungsgericht; Berücksichtigt; Mediation; Begründung; Begründet; Gemachte; Kindseltern; Anspruch; Steuern; Frist; Monatlich; Partei; Verfahrenskosten; Raten; Vorinstanz; Schweizerischen; Erforderlichen; Erhoben; Kindes; Belegen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
139 III 38 (4A_495/2012)Art. 248 lit. a i.V.m. Art. 250 ZPO; § 3 lit. f der Vollzugsverordnung des Kantons Schwyz zum Schweizerischen Obligationenrecht vom 25. Oktober 1974; Mieterausweisung. Eine Mieterausweisung kann einzig beim Vorliegen eines klaren Falles nach Massgabe von Art. 248 lit. b i.V.m. Art. 257 ZPO in einem summarischen Verfahren erwirkt werden. Eine kantonale Bestimmung, welche die Mieterausweisung allgemein dem summarischen Verfahren im Sinne von Art. 248 lit. a i.V.m. 250 ZPO zuweisen will, verstösst gegen die derogatorische Kraft des Bundesrechts (E. 2).
Verfahren; Summarische; Summarischen; Ausweisung; Bundes; Zivil; Mieter; Recht; Vorinstanz; Verfahrens; Zivilprozessordnung; Mieterausweisung; Obligationenrecht; Angelegenheiten; Ständerat; Kantone; Katalog; Kantonale;Fälle; Bundesrecht; Nationalrat; Zuweisen; Kantonen; Behandelnden
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