E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 218 StPO vom 2023

Art. 218 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 218

Durch Privatpersonen

1 Kann polizeiliche Hilfe nicht rechtzeitig erlangt werden, so sind Private berechtigt, eine Person vorläufig festzunehmen, wenn:

a.
sie diese bei einem Verbrechen oder Vergehen auf frischer Tat ertappt oder unmittelbar nach der Begehung einer solchen Tat angetroffen haben; oder
b.
die Öffentlichkeit zur Mithilfe bei deren Fahndung aufgefordert worden ist.

2 Bei der Festnahme dürfen Privatpersonen nur nach Massgabe von Artikel 200 Gewalt anwenden.

3 Festgenommene Personen sind so rasch als möglich der Polizei zu übergeben.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 218 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE170252EinstellungBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Recht; Beschwerdeführers; Beschwerdegegners; Polizei; Bülach; Videoaufzeichnung; Statthalteramt; Bezirk; Garderobe; Videoaufzeichnungen; Bezirkes; Übertretung; Verfahren; Eingriff; Verfügung; Einstellung; Tätlichkeit; Selbsthilfe; Tatverdacht; Diebstahl; Perliche; Verfahren; Aufnahmen; Aufl
ZHUE170058NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Nichtanhandnahme; Nichtanhandnahmeverfügung; Rechtsmittel; Antrag; Filiale; Anzeige; Staatsanwaltschaft; -Filiale; Winterthur/Unterland; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeverfahren; Flaschen; Obergericht; Kantons; Polizei; Empfang; Gesuch; Einzutreten; Rechtspflege; Unentgeltliche; Untersuchung; Treten; Jacke; Weinflaschen; Kammer; Recht
Dieser Artikel erzielt 7 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2020.58 (AG.2021.146)falsche Anschuldigung und versuchte Nötigung; Strafzumessung; stationäre psychiatrische BehandlungBerufung; Berufungskläger; Berufungsklägerin; Strafakten; Freiheit; Werden; Massnahme; Urteil; Strafgericht; September; Freiheitsstrafe; Behandlung; Schuldig; Gutachten; Delikt; Liegen; Stationäre; Verfahren; Berufungsverhandlung; Vorliegen; Täter; Strafe; Gericht; Bereit; Bedingt; Weiter; Delikte; September; Oktober; Bereits
BSSB.2018.79 (AG.2021.96)RaufhandelBerufung; Berufungskläger; Strafakten; Schlag; Werden; Stellt; Staatsanwaltschaft; Raufhandel; Schlagen; Person; Strafgericht; Urteil; Halten; Verfahren; Berufungsverhandlung; Aussage; Hätte; Berufungsklägers; Geschlagen; Verletzung; Anschluss; Liegen; Anschlussberufung; Andere; Schuldig; Steckschlüssel; Dieser; Kommen; Weiter; Gestellt
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz