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Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

Der Art. 218 SchKG wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.

Art. 218 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BEHG 2015 28Art. 6 Abs. 2 Bst. c ZPO: Sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts, Eintrag im HReg als Gesellschafter einer KollektivgesellschaftKollektiv; Kollektivgesellschaft; Handelsregister; Person; Handelsgericht; Streitigkeit; Natürliche; Eintrag; Urteil; Kollektivgesellschafter; Gesellschaft; Bundesgericht; Gesuch; Zuständig; Gesellschafter; Recht; Zuständigkeit; Sachlich; Handelsgerichts; Bernische; Streitigkeiten; Gericht; Prozessordnung; Bernischen; Voraussetzung; Konkurs; Natürlichen; Entscheid; Gesuchsgegner
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