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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 218 OR de 2022

Art. 218 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 218

87

L’aliénation des immeubles agricoles est en outre régie par la loi fédé­rale du 4 oc­tobre 1991 sur le droit foncier rural88.

87 Nouvelle teneur selon l’art. 92 ch. 2 de la LF du 4 oct. 1991 sur le droit foncier rural, en vigueur depuis le 1er janv. 1994 (RO 1993 1410; FF 1988 III 889).

88 RS 211.412.11


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 218 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB180040ForderungInsolvenz; Insolvenzverwalter; Recht; Klagt; Klagte; Klagten; Beklagten; Vergleich; Vorinstanz; Klage; Vergleichs; Materiell; Prozessführung; Ansprüche; Verfügung; Partei; Rungsbefugnis; Deutsche; Vereinbarung; Prozessführungsbefugnis; Materielle; Stück; Urteil; Verjährung; Vergleichsvereinbarung; Rechtlich; Leistung
SOSGSTA.1998.161Geldwerte Leistung, DreieckstheorieLeistung; Geldwerte; Erben; Grundstücke; Gesellschaft; Vorinstanz; Aktie; Rekurs; Aktionär; Steuerpflichtigen; Einsprache; Aktien; Steuerwert; Rekurrent; Teilung; Erbteilung; Geldwerten; Beschwerde; Staats; Ertragswert; Person; Staatssteuer; Erbengemeinschaft; Wirtschaftlich; Verkehrswert; Zeitpunkt; Nahestehende; Empfänger

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZZ.1982.16Entschuldung landwirtschaftlicher HeimwesenGrundstück; Baureif; Gebiet; Kanalisation; Freigabe; Erschliessungsanlagen; Sinne; Departement; Eigentümer; Industrieland; Kanalisationsperimeter; Einbezogen; Auffassung; Hypothek; Tiefe; Strassenperimeters; Erschlossen; Urteil; Nordringstrasse; Wünscht; Grundeigentümer; Beschwerde; Verkaufen; Engsten; Ablehnen; Entgegenkäme; Jegliche; Finanzieren
LUA 92 225§ 7 Abs. 3 HStG. Landwirtschaftliches Grundstück. Bei der Auslegung des Begriffs des landwirtschaftlichen Grundstücks ist auf die in der Rechtsprechung zu Art. 620 ZGB, Art. 6 EGGund Art. 218 OR entwickelten Kriterien abzustellen. Somit liegt kein landwirtschaftliches Grundstück vor, wenn der innere Wert nicht der tatsächlich vorhandenen landwirtschaftlichen Nutzungsart entspricht, wie beispielsweise bei baureifem Land.Landwirtschaftlich; Wirtschaftliche; Landwirtschaftliche; Grundstück; Landwirtschaftlichen; Grundstücke; Zonen; Ertragswert; Landwirt; Gewerbe; Landwirtschaft; Charakter; Industrie; Bauzone; Betrieb; Zonenplan; Gemeinde; Beschwerde; Genutzt; Landwirtschafts; Sinne; Bundes; Bauland; Recht; Landwirtschaftliches; Bauern; Bäuerliche; Grundstücken; Voraussetzung; Handänderungssteuer
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
120 V 10Art. 3 Abs. 1 lit. f ELG, Art. 17 ELV, Art. 218quinquies OR, Art. 94 Abs. 3 BGBB: Vermögensverzicht. Verkauf eines landwirtschaftlichen Gewerbes an einen präsumptiven Erben zum Ertragswert. Anrechnung zum Verkehrswert verneint. Wirtschaftlich; Ertrag; Landwirtschaftlich; Landwirtschaftliche; Ertrags; Grundstück; Ertragswert; Gewerbe; Gewinn; Liegenschaft; Verkehrswert; Ausgleichskasse; Landwirtschaftlichen; Vermögens; Verzichtet; Kindskauf; Ergänzungsleistung; Erben; Veräusserer; Gewerbes; Solothurn; Kantons; Bäuerliche; Erwerber; Bäuerlichen; Beschwerde; Verkauf; Gewinnanspruch; Quinquies
117 II 530Art. 620 ff. ZGB; bäuerliches Erbrecht. Verkauft der Erblasser sein landwirtschaftliches Gewerbe zu seinen Lebzeiten einem zukünftigen Erben, so finden die Bestimmungen des bäuerlichen Erbrechts keine Anwendung. Der Erwerber muss daher zur Übernahme des Gewerbes bzw. zur Selbstbewirtschaftung nicht geeignet sein. Bäuerliche; Landwirtschaftlich; Bäuerlichen; Erblasser; Erbrecht; Landwirtschaftlichen; Gewerbe; Lebzeiten; Integralzuweisung; Obergericht; Berufung; Erben; Erblassers; Voraussetzung; Eignung; Landwirtschaftsbetrieb; Erbrechts; Urteil; Voraussetzungen; Gewerbes; Künftigen; Grundstücke; Recht; ESCHER; Ertragswert; Landwirtschaftsbetriebs; A-B; Klage; Erblasserin; Revision
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