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Cudesch da procedura civila svizzer (CPC)

Art. 217 Cudesch da procedura civila svizzer (CPC) drucken

Art. 217

Approvaziun d’in accord

Las partidas pon pretender cuminaivlamain che l’accord cuntanschì en la mediaziun extragiudiziala, vegnia approvà. L’accord approvà correspunda ad ina decisiun legalmain valaivla.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 217 Cudesch da procedura civila svizzer (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBER.2020.60EheschutzmassnahmenBerufung; Berufungskläger; Urteil; Ehefrau; Unterhalt; Antrag; Kosten; Liegenschaft; Partei; Vorderrichter; Ehegatten; Geltend; Bedarf; Auslage; Vorinstanzliche; Berufungsbeklagte; Vorinstanz; Urteils; Auslagen; Anträge; Vorinstanzlichen; Verfahren; Ziffer; November; Eheliche; Parteien; Berufungsverfahren; Gericht
SGRZ.2006.51Entscheid Art. 219 ZPO (sGS 961.2); Art. 77 Abs. 1 und 2 GerG (sGS 941.1). Trifft der Postbote beim Zustellungsversuch weder den Empfänger noch eine empfangsberechtigte Person an, so ist die Sendung in dem Zeitpunkt zugestellt, in dem sie am Postschalter abgeholt wird. Geschieht dies nicht innerhalb der Aufbewahrungsfrist, so gilt die Sendung am siebten auf den fruchtlosen Zustellungsversuch folgenden Tag zugestellt. Der Empfänger kann diese natürliche Tatsachenvermutung durch den Beweis des Gegenteils umstossen. Er darf jedoch nicht bloss behaupten, keine Abholungseinladung erhalten zu haben, sondern muss auch im Hinblick auf den Grundsatz von Treu und Glauben (Art. 2 ZGB) zumindest irgendwelche Anhaltspunkte geltend machen, weshalb die Zustellung nicht erfolgt sein soll (Kantonsgericht, Einzelrichter für Rekurse im Obligationenrecht, 10. November 2006, RZ.2006.51). Zustellung; Oktober; Abholungseinladung; Empfänger; Rekurs; Zugestellt; Gesuchsgegner; Beklagte; Kantons; Wiederherstellung; Partei; Umstände; Geltend; Erfolgt; Rekursfrist; Verpasst; Entscheid; Rechtsprechung; Erhalten; Gegenteil; Kantonsgericht; Zustellungsversuch; Sendung; Postbote; Gegenteils; Persönlich; Person
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