Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
GR | SKG-02-37 | provisorische Rechtsöffnung | Beschwerde; Fälligkeit; Rechtsöffnung; Forderung; Treibung; Betreibung; Güterstand; Scheidung; Lösung; SchKG; Trennung; Güterstandes; Erbvertrag; Gesuch; Auflösung; Zeitpunkt; Parteien; Gütertrennung; Beschwerdeführer; Betrag; Kantonsgericht; Richtspräsidium; Anordnung; Plessur; Provisorische; Ausschuss; Zirksgerichtspräsidium; Entscheid; Geltend; Gerichtliche |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
122 III 308 | Art. 154 Abs. 2 ZGB; während des Scheidungsverfahrens abgeschlossener Erbvertrag. Diese Bestimmung ist dispositiver Natur. Ergibt sich, dass der vor der Scheidung abgeschlossene Erbvertrag über diese hinaus wirksam sein soll, so ist dies zu beachten (E. 2). | Scheidung; Ehegatte; Verfügung; Ehegatten; Erbvertrag; Wille; Ansprüche; Recht; Letztwillige; Todes; Erblasser; Gesetzliche; Wirksam; Verfügungen; Willen; Begünstigung; Auslegung; Natur; EGGER; Scheidungsfall; Errichtete; Vereinbarung; Erblassers; Liegende; Abgeschlossen |
100 IV 174 | Art. 217 Ziff. 1 Abs. 1 StGB. Vernachlässigung von Unterstützungspflichten. Unterhaltspflicht des Ehemannes gegenüber der Ehefrau. | Brantschen; Verfügung; Unterhaltsbeiträge; Vorsorgliche; Ehefrau; Urteil; Ehemann; Massnahmen; Monatliche; Vorinstanz; Abgewiesen; Unterhaltsansprüche; Ehemannes; Unterhaltspflicht; Rückweisung; Richterliche; Leistung; Unterhaltsbeiträgen; Säumnisurteil; Verfügungen; Gerichtsbarkeit; Verneint; Abgewiesen; Instanz; Fest; Vorsorglichen; Zurückliegende; Willen; Richter |