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Swiss Civil Code (SCC)

Der Art. 217 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Art. 217 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRSKG-02-37provisorische RechtsöffnungBeschwerde; Fälligkeit; Rechtsöffnung; Forderung; Treibung; Betreibung; Güterstand; Scheidung; Lösung; SchKG; Trennung; Güterstandes; Erbvertrag; Gesuch; Auflösung; Zeitpunkt; Parteien; Gütertrennung; Beschwerdeführer; Betrag; Kantonsgericht; Richtspräsidium; Anordnung; Plessur; Provisorische; Ausschuss; Zirksgerichtspräsidium; Entscheid; Geltend; Gerichtliche

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
122 III 308Art. 154 Abs. 2 ZGB; während des Scheidungsverfahrens abgeschlossener Erbvertrag. Diese Bestimmung ist dispositiver Natur. Ergibt sich, dass der vor der Scheidung abgeschlossene Erbvertrag über diese hinaus wirksam sein soll, so ist dies zu beachten (E. 2). Scheidung; Ehegatte; Verfügung; Ehegatten; Erbvertrag; Wille; Ansprüche; Recht; Letztwillige; Todes; Erblasser; Gesetzliche; Wirksam; Verfügungen; Willen; Begünstigung; Auslegung; Natur; EGGER; Scheidungsfall; Errichtete; Vereinbarung; Erblassers; Liegende; Abgeschlossen
100 IV 174Art. 217 Ziff. 1 Abs. 1 StGB. Vernachlässigung von Unterstützungspflichten. Unterhaltspflicht des Ehemannes gegenüber der Ehefrau. Brantschen; Verfügung; Unterhaltsbeiträge; Vorsorgliche; Ehefrau; Urteil; Ehemann; Massnahmen; Monatliche; Vorinstanz; Abgewiesen; Unterhaltsansprüche; Ehemannes; Unterhaltspflicht; Rückweisung; Richterliche; Leistung; Unterhaltsbeiträgen; Säumnisurteil; Verfügungen; Gerichtsbarkeit; Verneint; Abgewiesen; Instanz; Fest; Vorsorglichen; Zurückliegende; Willen; Richter
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