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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 217 ZGB vom 2022

Art. 217 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 217

Bei Scheidung, Trennung, Ungültigerklärung der Ehe oder gericht­licher Anord­nung der Gütertrennung gelten Vereinbarungen über die Änderung der gesetzlichen Beteiligung am Vorschlag nur, wenn der Ehevertrag dies ausdrücklich vorsieht.

VI. Bezahlung der Beteiligungs­forderung und des Mehr­wert­anteils >1. Zahlungs­auf­schub >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 217 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRSKG-02-37provisorische RechtsöffnungBeschwerde; Fälligkeit; Rechtsöffnung; Forderung; Treibung; Betreibung; Güterstand; Scheidung; Lösung; SchKG; Trennung; Güterstandes; Erbvertrag; Gesuch; Auflösung; Zeitpunkt; Parteien; Gütertrennung; Beschwerdeführer; Betrag; Kantonsgericht; Richtspräsidium; Anordnung; Plessur; Provisorische; Ausschuss; Zirksgerichtspräsidium; Entscheid; Geltend; Gerichtliche

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
122 III 308Art. 154 Abs. 2 ZGB; während des Scheidungsverfahrens abgeschlossener Erbvertrag. Diese Bestimmung ist dispositiver Natur. Ergibt sich, dass der vor der Scheidung abgeschlossene Erbvertrag über diese hinaus wirksam sein soll, so ist dies zu beachten (E. 2). Scheidung; Ehegatte; Verfügung; Ehegatten; Erbvertrag; Wille; Ansprüche; Recht; Letztwillige; Todes; Erblasser; Gesetzliche; Wirksam; Verfügungen; Willen; Begünstigung; Auslegung; Natur; EGGER; Scheidungsfall; Errichtete; Vereinbarung; Erblassers; Liegende; Abgeschlossen
100 IV 174Art. 217 Ziff. 1 Abs. 1 StGB. Vernachlässigung von Unterstützungspflichten. Unterhaltspflicht des Ehemannes gegenüber der Ehefrau. Brantschen; Verfügung; Unterhaltsbeiträge; Vorsorgliche; Ehefrau; Urteil; Ehemann; Massnahmen; Monatliche; Vorinstanz; Abgewiesen; Unterhaltsansprüche; Ehemannes; Unterhaltspflicht; Rückweisung; Richterliche; Leistung; Unterhaltsbeiträgen; Säumnisurteil; Verfügungen; Gerichtsbarkeit; Verneint; Abgewiesen; Instanz; Fest; Vorsorglichen; Zurückliegende; Willen; Richter
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