Bei Scheidung, Trennung, Ungültigerklärung der Ehe oder gerichtlicher Anordnung der Gütertrennung gelten Vereinbarungen über die Änderung der gesetzlichen Beteiligung am Vorschlag nur, wenn der Ehevertrag dies ausdrücklich vorsieht.
VI. Bezahlung der Beteiligungsforderung und des Mehrwertanteils >1. Zahlungsaufschub >Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
GR | SKG-02-37 | provisorische Rechtsöffnung | Beschwerde; Fälligkeit; Rechtsöffnung; Forderung; Treibung; Betreibung; Güterstand; Scheidung; Lösung; SchKG; Trennung; Güterstandes; Erbvertrag; Gesuch; Auflösung; Zeitpunkt; Parteien; Gütertrennung; Beschwerdeführer; Betrag; Kantonsgericht; Richtspräsidium; Anordnung; Plessur; Provisorische; Ausschuss; Zirksgerichtspräsidium; Entscheid; Geltend; Gerichtliche |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
122 III 308 | Art. 154 Abs. 2 ZGB; während des Scheidungsverfahrens abgeschlossener Erbvertrag. Diese Bestimmung ist dispositiver Natur. Ergibt sich, dass der vor der Scheidung abgeschlossene Erbvertrag über diese hinaus wirksam sein soll, so ist dies zu beachten (E. 2). | Scheidung; Ehegatte; Verfügung; Ehegatten; Erbvertrag; Wille; Ansprüche; Recht; Letztwillige; Todes; Erblasser; Gesetzliche; Wirksam; Verfügungen; Willen; Begünstigung; Auslegung; Natur; EGGER; Scheidungsfall; Errichtete; Vereinbarung; Erblassers; Liegende; Abgeschlossen |
100 IV 174 | Art. 217 Ziff. 1 Abs. 1 StGB. Vernachlässigung von Unterstützungspflichten. Unterhaltspflicht des Ehemannes gegenüber der Ehefrau. | Brantschen; Verfügung; Unterhaltsbeiträge; Vorsorgliche; Ehefrau; Urteil; Ehemann; Massnahmen; Monatliche; Vorinstanz; Abgewiesen; Unterhaltsansprüche; Ehemannes; Unterhaltspflicht; Rückweisung; Richterliche; Leistung; Unterhaltsbeiträgen; Säumnisurteil; Verfügungen; Gerichtsbarkeit; Verneint; Abgewiesen; Instanz; Fest; Vorsorglichen; Zurückliegende; Willen; Richter |