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Code pénal suisse (CPS)

Art. 217 CPS de 2022

Art. 217 Code pénal suisse (CPS) drucken

Art. 217

247

1 Celui qui n’aura pas fourni les aliments ou les subsides qu’il doit en vertu du droit de la famille, quoiqu’il en eût les moyens ou pût les avoir, sera, sur plainte, puni d’une peine privative de liberté de trois ans au plus ou d’une peine pécuniaire.

2 Le droit de porter plainte appartient aussi aux autorités et aux ser­­vices désignés par les cantons. Il sera exercé compte tenu des intérêts de la famille.

247 Nouvelle teneur selon le ch. I de la LF du 23 juin 1989, en vigueur depuis le 1er janv. 1990 (RO 1989 2449; FF 1985 II 1021).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 217 Code pénal suisse (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220278Vernachlässigung von Unterhaltspflichten etc.Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Verteidigung; Berufung; Amtlich; Amtliche; Gericht; Zahlung; Antrag; Vorinstanz; Anklage; Urteil; Amtlichen; Berufungsverfahren; Gerichtskasse; Zuwendung; Sozialhilfe; Leistungen; Sinne; Unterhalt; Rückzahlung; Betrag; Bezug; Konto; Unrechtmässigen; Delikt; Privatklägerin; Staatsanwalt
ZHLY220005Ehescheidung (Schuldneranweisung/Rechtsverweigerung)Schuldner; Unterhalt; Schuldneranweisung; Recht; Vorinstanz; Anweisung; Berufung; Entscheid; Verfügung; Partei; Gericht; Beklagten; Verfahren; Gesuch; Künftige; Parteien; Drittschuldner; Arbeitgeber; Bezug; Unterhaltsverpflichteten; Massnahme; Vollstreckung; Gerin; Sinne; Bringe; Ehegatten; Vorsorgliche; Aufl; Massnahmen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2019.269Electronic MonitoringBeschwerde; Vollzug; Beschwerdeführer; Vollzug; Vollzugs; Freiheit; Freiheitsstrafe; Monitoring; Vollzugsform; Verurteilte; Kanton; Recht; Entscheid; Staats; Verwaltungsgericht; Solothurn; Unentgeltliche; Unterhaltspflichten; Bedingte; Vollzugs; Begründung; Delikte; Vernachlässigung; Probezeit; Unentgeltlichen; Gesuch; Schweiz; Electronic; Arbeit; Bedingten
BSSB.2018.20 (AG.2019.511)Vernachlässigung von Unterhaltspflichten (BGer 6B_1039/2019)Berufung; Berufungskläger; Unterhalt; Privatklägerin; Vereinbarung; Werden; Basel-Stadt; Urteil; Berufungsklägers; Appellationsgericht; Worden; Scheidung; Verpflichte; Verpflichtet; Monatlich; Unterhaltspflicht; Dezember; Vorinstanz; Ehefrau; Unterhaltspflichten; Vernachlässigung; Strafantrag; Februar; Stelle; Desinteresse; Gehalten; Ehemann; Erklärt; Bedingt; Entscheid
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
133 IV 107 (6S.506/2006)Art. 321bis StGB, Art. 12 Abs. 3 VOBG; Berufsgeheimnis in der medizinischen Forschung, Strafantragsrecht. Der Expertenkommission für das Berufsgeheimnis in der medizinischen Forschung steht das Recht, bei Geheimnisverletzung Strafantrag zu stellen, nicht zu (E. 2). Forschung; Antrag; Berufsgeheimnis; Daten; Beschwerdeführerin; Geheimnis; Behörde; Verletzung; Expertenkommission; Medizinischen; Bewilligung; Bereich; Antrag; Recht; Berufsgeheimnisse; Verordnung; Vorinstanz; Berufsgeheimnisses; Person; Medizin; Angehörige; Offenbart; Antragsberechtigung; Müsse; Aufgabe; Einwilligung; Gesundheitswesens; Beschwerdeführerin; Offenbarung
132 IV 49Art. 217 und 29 StGB; Vernachlässigung von Unterhaltspflichten; Beginn der Strafantragsfrist. Der Arbeitgeber, der entgegen dem Entscheid eines Zivilgerichts den von seinem Arbeitnehmer als Unterhaltsbeitrag geschuldeten Lohnanteil nicht der unterhaltsberechtigten Gattin zukommen lässt, sondern den gesamten Lohn an den Arbeitnehmer überweist, ist subjektiv Gehilfe zur Vernachlässigung von Unterhaltspflichten, wenn er im Zeitpunkt der Überweisung den deliktischen Willen des Arbeitnehmers kennt, der bereits den Entschluss zur Vernachlässigung der Unterhaltspflichten gefasst hat (E. 1). Die Vernachlässigung von Unterhaltspflichten ist ein Dauerdelikt, so dass die Strafantragsfrist - analog der Verjährungsfrist (Art. 71 lit. c StGB) - erst mit der letzten tatbestandsmässigen Unterlassung der Zahlung zu laufen beginnt (E. 3.1). Die Strafantragsfrist beginnt gegenüber dem Teilnehmer erst zu laufen, wenn die Berechtigte den Täter kennt (E. 3.2). Plaint; Plainte; Infraction; Entre; Droit; Obligation; Consid; D'une; Comme; Délit; L'auteur; Délai; D'entretien; Violation; Pénale; Recourant; Qu'il; été; être; Comportement; Tribunal; Avait; Avoir; Partie; Commis; Lorsque; Antrag; Pourvoi; Principal

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-4776/2012PersonensicherheitsprüfungenPerson; Personen; Beschwerde; Bundes; Personensicherheitsprüfung; Vorinstanz; Armee; Beschwerdeführer; Bundesverwaltungsgericht; Waffe; Über; Recht; Persönlichen; Sicherheit; Recht; Hinderungsgr; Verfahren; Befragung; Urteil; Gewalt; Überlassung; Zusammenhang; Fachstelle; Stellung; Verfügung; Rekrutierung; Beurteilung; Entscheid; Daten; Stellungspflichtige

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2016.32Gerichtsstandskonflikt (Art. 40 Abs. 2 StPO).Kanton; Beschuldigte; Urkunde; Bundes; Verfahren; Kantons; Verfahrens; Urkunden; Verfahrensakten; Steuerbetrug; Behörden; Steuerhinterziehung; Betrug; Beschuldigten; Anzeigeerstatterin; Unterhaltspflicht; Nidwalden; Gerichtsstand; Eschwerdekammer; Unterhaltsbeiträge; Vorwurf; Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer; Hinweis; Staatsanwaltschaft; Vorgeworfen; Betruges; Recht; Begangen; Bundesstrafgerichts
RR.2016.75Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Österreich. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRSG).Beschwerde; Recht; Rechtshilfe; Beschwerdeführer; Entscheid; Staat; Sachverhalt; Verfahren; Innsbruck; Verfahren; Behörde; Beschwerdekammer; Verfahrens; Staatsanwaltschaft; Sachen; Rechtshilfeersuchen; Bundesstrafgericht; Bezirksgericht; Ersucht; Sachverhalts; Bezirksgerichts; Gallen; Verfügung; Einvernahme; Verfahrensakten; Bundesstrafgerichts; Vorliegen; Ersuchte

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Wohlers, Godenzi, Schlegel Handkommentar zum Schweizerischen Strafgesetzbuch2020
Stefan TrechselPraxiskommentar StGB, Zürich2008
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